Liberale Vielfalt
Pressemitteilungen
Verbot von „Muslim Interaktiv“ / Liberale Vielfalt äußert sich zum Handeln der Sicherheitsbehörden
Liberale Vielfalt kritisiert Merz’ „Stadtbild“-Äußerung / Migrationsdebatte braucht Klarheit statt Symbolpolitik
Schwarz-Rot macht Turbo-Einbürgerung rückgängig: Liberale Vielfalt warnt vor Abkehr von leistungsorientierter Integrationspolitik
Flensburg, 19. September 2025.
Die Liberale Vielfalt verurteilt mit aller Schärfe den antisemitischen Vorfall in Flensburg, bei dem ein Ladeninhaber ein Schild mit der Aufschrift „Juden haben hier Hausverbot“ in seinem Schaufenster anbrachte. Der zynische Zusatz „Nichts Persönliches, kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen“ macht die Perfidität dieser Hetze noch deutlicher.
„Was wir hier erleben, ist purer, unverhohlener Antisemitismus in seiner widerlichsten Ausprägung“, erklärt Brechna Amin, Bundesvorsitzende der Liberalen Vielfalt. „Der Ladeninhaber mag behaupten, es sei kein Antisemitismus, doch genau das ist es: Judenhass in Reinkultur. Seine Rechtfertigungsversuche sind ebenso durchschaubar wie widerlich.“
Amin betont die historische Dimension des Vorfalls scharf: „In einem Land, das die Verantwortung für die Shoah trägt, ist ein ‚Juden-Hausverbot‘ kein harmloser Protest, sondern ein direkter Angriff auf unsere Erinnerungskultur und die Würde aller Menschen jüdischen Glaubens. Wer heute solche Schilder aufhängt, tritt das Gedenken an sechs Millionen ermordete Menschen mit Füßen.“
Die Bundesvorsitzende kritisiert die Versuche, den offenen Judenhass mit den Ereignissen im Gazastreifen zu rechtfertigen: „Es ist unerträglich, wie hier der Nahostkonflikt instrumentalisiert wird, um den eigenen Antisemitismus zu kaschieren. Wer alle jüdischen Menschen für die Politik Israels verantwortlich macht, betreibt klassischen Antisemitismus.“
Hosam El Miniawy, Landesvorsitzender für Niedersachsen und Schleswig-Holstein, fügt hinzu: „Solche Taten erinnern an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich antisemitische Hetze wieder normalisiert, egal unter welchem Vorwand sie daherkommt.“
Die Liberale Vielfalt fordert die konsequente strafrechtliche Verfolgung des Vorfalls und begrüßt die bereits erstatteten Strafanzeigen. „Die Justiz muss hier mit aller Härte des Gesetzes vorgehen“, so Amin. „Antisemitismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“
„Flensburg ist eine weltoffene Stadt, die keinen Platz für Hass und Diskriminierung haben darf“, betont El Miniawy abschließend. „Wir stehen solidarisch an der Seite unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und rufen alle demokratischen Kräfte auf, gemeinsam ein unüberhörbares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen.“
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i. A.
Muhanad Al Halak
Pressesprecher
Bundesvereinigung Liberale Vielfalt e.V.
Liberale Vielfalt warnt vor extremistischem Durchbruch bei den Kommunalwahlen in Nordrhein‑Westfalen
Düsseldorf, 12. September 2025-
Am 14. September finden in Nordrhein‑Westfalen die Kommunalwahlen statt. Brechna Amin, Bundesvorsitzende der Liberalen Vielfalt, und Lawand Salim, Landesvorsitzender Nordrhein‑Westfalen, rufen zur Teilnahme auf und betonen die Bedeutung sachlicher Politik und handlungsfähiger Kommunalvertretungen.
„Wenn demokratische Kräfte nicht ausreichend unterstützt werden, überlassen wir Debatten und Verantwortung denen, die spalten“, sagt Brechna Amin. „Die Wahl am kommenden Sonntag entscheidet, wer in den nächsten fünf Jahren für Bildung, Sprachförderung und präventive Sozialarbeit in Nordrhein‑Westfalen verantwortlich ist. Migrations‑ und Integrationsthemen stehen dabei deutlich im Fokus.“
„Integration gelingt in Quartieren, Kitas, Schulen und Vereinen und erfordert sowohl kommunales als auch landespolitisches Handeln“, so Lawand Salim. „Das Kölner Fairness‑Abkommen kann dabei als praktische Orientierung dienen: Es macht deutlich, wie Migration und Integration offen und konstruktiv verhandelt werden können, ohne Tabus, aber mit Respekt.“
„Es geht darum, pragmatische Lösungen zu stärken: verlässliche Angebote zur Sprachförderung, niedrigschwellige Sozialarbeit und Beteiligungsstrukturen, die alle mitnehmen“, ergänzt Salim. „Nur so bleibt kommunale Politik handlungsfähig und solidarisch.“
„Viele Mitglieder der Liberalen Vielfalt treten am Sonntag als Kandidierende in Städten und Gemeinden in Nordrhein‑Westfalen für Stadt‑ und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen an. Sie bringen lokale Expertise zu Migration und Integration mit und wollen vor Ort konkrete Projekte für Zusammenhalt und Gerechtigkeit umsetzen“, erklärt Amin. „Ihre Kandidaturen machen deutlich: gute Kommunalpolitik entsteht nah bei den Menschen und entscheidet über die konkrete Umsetzung von Sprachförderung, Sozialarbeit und Teilhabe.“
Handlungsfelder der Liberalen Vielfalt für Rats‑ und Kreistagsarbeit sind:
• Durchgängige Sprachförderung in Kitas und Schulen
• Ausbau präventiver Sozialarbeit und niedrigschwelliger Integrationsangebote
• Stärkung von Integrationsräten und kommunalen Beteiligungsstrukturen
„In Nordrhein‑Westfalen können am kommenden Sonntag rund 13,7 Millionen Wahlberechtigte darüber entscheiden, wer künftig in Stadt‑ und Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen die politische Richtung vorgibt“, macht Lawand Salim deutlich. „Wer extremistischen Stimmen Raum gibt, gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Migration bereichert unsere Gesellschaft und erfordert zugleich faire Teilhabe sowie gezielte Förderangebote. Es gilt, sein Wahlrecht zu nutzen“, betont Salim abschließend.
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Muhanad Al Halak
Pressesprecher
Bundesvereinigung Liberale Vielfalt e.V.
E‑Mail presse@liberale-vielfalt.de
Web liberalevielfalt.de
Besorgnis über Eskalation bei Demonstrationen in Düsseldorf - Appell zur Wachsamkeit
Syrien-Konferenz statt vorschneller Rückkehrpläne - Appell für eine humane Flüchtlingspolitik
Brandenburg steht am Scheideweg: Es ist höchste Zeit, die rosarote Brille in der Migrationspolitik abzunehmen
Gescheiterter Asylgipfel – Appell zur konstruktiven Zusammenarbeit der politischen Akteure
„Es ist 5 nach 12“ – Dringende Maßnahmen gegen Islamismus gefordert
Berlin, 05. September 2024 – Nach dem erschütternden Vorfall in München, bei dem ein 18-jähriger Österreicher, der als Islamist bekannt war, von der Polizei erschossen wurde, warnt Eren Güvercin, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Liberalen Vielfalt, nachdrücklich vor der Dringlichkeit sofortiger und entschlossener Maßnahmen zur Bekämpfung des Islamismus.
„Wir stehen an einem kritischen Wendepunkt: Die alarmierenden Ereignisse in Mannheim, Solingen und nun auch in München sind unmissverständliche Warnsignale, dass der 7. Oktober 2023 als Radikalisierungsbeschleuniger wirkt. Mein Dank gilt der Polizei von München für ihr mutiges und schnelles Handeln, das möglicherweise Schlimmeres verhindert hat. Doch es bleibt die drängende Frage: Welche konkreten Schritte ergreift das Bundesministerium des Innern (BMI), um dem wachsenden Islamismus entschieden entgegenzutreten? Wann werden auf der Deutschen Islam Konferenz die besorgniserregenden Entwicklungen in der islamistischen Szene thematisiert? Es ist höchste Zeit, dass die politischen Verantwortlichen, insbesondere Bundesministerin Nancy Faeser, eine umfassende, wirksame Strategie entwickeln, um dem Extremismus mit aller Entschlossenheit zu begegnen“, erklärte Güvercin.
Zudem thematisiert Güvercin, dass die muslimischen Verbände ihrer Verantwortung nicht gerecht werden: „Die Organisationen DITIB, IGMG und der Zentralrat haben es nach Mannheim und Solingen nicht geschafft, das islamistische Tatmotiv der Täter zu benennen. Muslimische Verbände, die das nicht können oder wollen, sind ein Teil des Problems. Wir benötigen dringend die Wiedereinsetzung des Expertenkreises Politischer Islamismus, der tiefgehende Analysen der islamistischen Milieus vornimmt und muslimische Experten einbezieht, die zu Islamismus nicht schweigen. Nur durch eine vereinte Anstrengung können wir effektiv gegen den Extremismus vorgehen und unsere Gesellschaft schützen.“
Pressemitteilung zum Terroranschlag in Solingen
Der Terroranschlag von Solingen hat uns als Land zutiefst erschüttert. Menschen, die zusammengekommen sind, um gemeinsam zu feiern, wurden Opfer eines schrecklichen Verbrechens. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Hinterbliebenen.
Der rasante Anstieg von Messerangriffen hat das Sicherheitsgefühl in Deutschland massiv beeinträchtigt. Die politischen Verantwortlichen müssen alles Erdenkliche tun, um schnell und effektiv die Sicherheitgefühl der Menschen in unserem Land wiederherzustellen.
Messerverbote und Verschärfungen des Waffenrechts wird aber islamistische Terroristen nicht aufhalten. Daher muss die Politik sich mit den ideologischen Motiven der Täter von Mannheim und jetzt auch Solingen auseinandersetzen.
Seit dem Terror der Hamas vom 7. Oktober ist auch bei uns in Europa und Deutschland eine Enthemmung innerhalb der islamistischen Szene zu beobachten. Die politischen Verantwortlichen und hier in aller erster Linie unsere Bundesinnenministerin Nancy Faeser darf sich nicht nur mit Messerverboten begnügen, sondern wir brauchen eine langfristige Strategie gegen Islamismus.
Der 7. Oktober und die offenen Sympathiebekundungen für die Hamas auf deutschen Straßen und in den Sozialen Medien wird uns in Deutschland noch lange beschäftigen. Es st aller höchste Zeit, dass im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz die Auswirkungen des 7. Oktober bei uns in Deutschland und die Enthemmung in der islamistischen Szene zum Thema werden.
Ein erster Schritt kann die Wiedereinsetzung des Expertenkreises Politischer Islamismus sein. Wir brauchen solch ein Gremium beim Bundesinnenministerium, das sich nicht nur mit Definitionsfragen, was politischer Islamismus ist, beschäftigt, sondern das sich auch tiefergehend inhaltlich mit den unterschiedlichen islamistischen Milieus auseinandersetzt und Empfehlungen für konkrete Maßnahmen ausarbeitet, um gegen unterschiedliche islamistischen Akteure wirksam entgegenzutreten. Dafür braucht es jenseits von Wissenschaftlerinnen auch muslimische Experten in diesem Gremium, die Einblick in die muslimischen Lebensrealitäten haben und verstehen, wie islamistische Akteure in der Community agieren. Nur in diesem Zusammenspiel können wirksame Gegenstrategien entwickelt werden.
In den letzten Jahren ist auch zu beobachten, dass immer jüngere Menschen in die Fänge von Islamisten geraten und Pläne über Terroranschläge schmieden. Die zahlreichen Präventionsprojekte, die es im Bereich Islamismus gibt, müssen kritisch evaluiert werden, um Klarheit darüber zu haben, ob der bisher praktizierte Präventionsansatz überhaupt noch die relevanten Zielgruppen erreicht. Die islamistischen Akteure heute agieren anders als noch vor 10-15 Jahren.
In der gut besuchten Diskussionsrunde erörterten die Teilnehmenden Wege, wie Deutschland zu einem noch erfolgreicheren Einwanderungsland werden kann. Im Mittelpunkt stand dabei der sogenannte „German Dream“ – die Vision eines liberalen, weltoffenen Deutschlands, das Vielfalt als Chance begreift.
„Ja, Deutschland ist ein weltoffenes Land und viele Menschen mit ihren Talenten, mit ihren Träumen kommen nach Deutschland, um sich eine Zukunft aufzubauen. Menschen, die unser Land im Arbeitsmarkt, aber auch kulturell bereichern können. Und für die wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen können, damit sie ihren persönlichen ‚German Dream‘ in unserem Land verwirklichen,“ erklärte FDP-Bundesvorsitzender Christian Lindner.
„Die überwältigende Resonanz und der lebendige Austausch während unserer Auftaktveranstaltung haben uns sehr gefreut“, fasste Fardad Hooghoughi, Bundesvorsitzender der Liberalen Vielfalt, die Veranstaltung zusammen.
Als offizielle Vorfeldorganisation der FDP setzt sich die Liberale Vielfalt für die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte, Jüdinnen und Juden sowie Spätaussiedler:innen ein. „Unser Ziel ist es, die Perspektiven dieser Gruppen stärker in die Programmatik der FDP einzubringen und den liberalen Grundsatz zu fördern, dass Einwanderung eine Bereicherung darstellt“, erläuterte Julian Barazi, Moderator der Veranstaltung und einer der Gründungsvorsitzenden der Liberalen Vielfalt.
„Der Abend hat eindrucksvoll gezeigt, welches Potenzial in der FDP für Menschen mit Migrationshintergrund steckt. Wir freuen uns darauf, dieses Potenzial zukünftig noch stärker zu aktivieren“, schloss Hooghoughi.
Kontakt:
Liberale Vielfalt
E-Mail: guevercin@liberalevielfalt.de
Web: www.liberalevielfalt.de
Bundesverband
Der Bundesvorstand der Liberalen Vielfalt wurde zuletzt am 13. Juli 2025 gewählt und setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Brechna Amin
Bundesvorsitzende | Politische Beraterin (Öffentlichkeitsarbeit)
Brechna, geboren und aufgewachsen in Afghanistan, ist seit Juli 2025 Bundesvorsitzende der Liberalen Vielfalt. Mit ihrer persönlichen Lebensgeschichte bringt sie wertvolle Erfahrungen im Bereich Integration mit und setzt sich für die Verbesserung der Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund ein.
Darüber hinaus engagiert sich Brechna aktiv gegen Rassismus und Antisemitismus, um die Vielfalt der deutschen Gesellschaft in der politischen Landschaft angemessen zu vertreten.

Dr. Cristina Popescu
Stellv. Bundesvorsitzende für Organisation | Akademische Rätin
Cristina ist seit 2013, nach einem Erasmus-Jahr in Deutschland. Sie hat rumänische und donau-schwäbische Wurzeln. Cristina ist promovierte Wirtschaftswissenschaftlerin an der Universität Tübingen. Ihre Interessen sind Migrations- und Bildungspolitik.

Patrick Leismann
Stellv. Bundesvorsitzender für Programmatik | Steuerberater
Patrick ist seit 2020 Mitglied der Liberalen Vielfalt und engagiert sich seit 2007 für den Liberalismus. Er ist zentral für die Schaffung von Beschlusslage aus dem Südwesten heraus zuständig. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt neben den Themen Verwaltung, Finanzen und Wirtschaft auch bei Fragen kommunalpolitischer Natur, Arbeitsmigration und liberaler Ideenlehre.
Für Vorträge zu den genannten Themen steht Patrick gerne zur Verfügung.

Muhanad Al-Halak
Stellv. Bundesvorsitzender für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Muhanad kam mit 11 Jahren als Flüchtlingskind aus dem Irak gemeinsam mit seinen Eltern nach Deutschland. Er ist in Niederbayern aufgewachsen und hat sich unter anderem durch sein ehrenamtliches Engagement integriert. Für seine Region im Landkreis Freyung-Grafenau ist er seit 2020 gewählter Stadtrat und Kreisrat. Von 2021 bis 2025 gehörte er dem 20. Deutschen Bundestag an.
Mit seinem Zitat „Ich lebe das Aufstiegsversprechen der FDP“ kämpft er dafür, dass Herkunft, Hautfarbe oder die Frage, wo man herkommt, keine Rolle spielen, sondern das, was der Einzelne für sich und unsere Gesellschaft leistet.

Yoann Foumany
Stellv. Bundesvorsitzender für Finanzen | Abteilungsleiter in einer Bank

Tobias Huch
Beisitzer | Journalist
Hauptberuflich ist Tobias Journalist, Autor und Publizist. Seit 2014 engagiert er sich in der humanitären Hilfe für kurdische Flüchtlinge in Irak und Syrien. Er gründete den Verein Liberale Flüchtlingshilfe e.V. (LIBERAID) und hilft mit dem gemeinnützigen Verein ehrenamtlich vor Ort, in den betroffenen Ländern und Regionen. Der Verein ist aktiv im Nahen Osten (Irak, Syrien, Kurdistan), in Afrika (Malawi, Liberia), in Europa (Ukraine, Griechenland) und in anderen Kriegs- und
Krisenregionen der Welt unterwegs.

Lawand Salim
Beisitzer | Student
Lawand ist gebürtiger Bonner und studiert Architektur im Bachelor. Seine kurdischen Wurzeln haben sein Interesse für außenpolitische Themen, insbesondere dem mittlerem Osten, schon früh und stetig geprägt.
Er engagiert sich bereits seit 2023 bei der Liberalen Vielfalt und ist seit April 2025 Vorsitzender des Landesverbands Nordrhein-Westfahlen
Unsere Ehrenvorsitzenden

Julian Barazi
Julian Barazi gründete 2020 die Liberale Vielfalt e.V. und leitete sie drei Jahre lang als Co-Bundesvorsitzender, gemeinsam mit Irene Schuster. Sie initiierten die Gründung von sechs Landesverbänden und die Einreichung des FDP-Satzungsänderungsantrags, um die Liberale Vielfalt formell in der FDP zu verankern. Er kandidierte 2019 in seiner Heimatstadt Tübingen für das Europaparlament, leitete die Arbeitsgruppe Europa- und Kapitalmarktpolitik des FDP-Bundesfachausschusses für Finanzpolitik und war im Internationalen Komitee der Jungen Liberalen. Er ist deutsch-syrisch-kurdischer Herkunft, sieht sich aber primär als Schwabe und Tübinger. Fachlich engagiert er sich für Migrations-, Außen-, Europa-, Finanz- und Entwicklungspolitik sowie für ein positives Selbstbild und zivilen deutschen Patriotismus nach dem Vorbild Frankreichs. Einen solchen sieht er als Voraussetzung für ein erfolgreiches Einwanderungsland, mit dem sich auch neue Deutsche identifizieren können.
Nach seinem Realschulabschluss und Abitur in Tübingen studierte er in Frankreich und China, arbeitete aber den Großteil der letzten Jahre für eine EU-Institution in Frankfurt am Main. Seit 2024 lebt er, gemeinsam mit seiner Frau, in Washington D.C., wo er als Ökonom für Ost-Afrika bei einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen arbeitet.

Irene Schuster
Über uns
Selbstverständnis
Die Liberale Vielfalt versteht sich als Plattform und Netzwerk, für Menschen mit Migrationshintergrund, in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Menschen, die sich für die Themen, die diese drei Gruppen betreffen interessieren.
Ziele
Wir möchten die politische Teilhabe von oben genannten Menschen erleichtern, sie dabei unterstützen und Neumitgliedern helfen ihren Weg in der liberalen Familie zu finden. Wir wollen Brücken zwischen der liberalen Familie und Migrantenselbstorganisationen bauen und darauf hinwirken, dass die deutsche Politik die Vielfalt der deutschen Gesellschaft besser abbildet.
Positionen
Unser Grundsatzprogramm finden Sie hier.
Verhältnis zur FDP
Wir sind eine anerkannte Vorfeldorganisation der FDP. Wir wollen Menschen mit Migrationsgeschichte für liberale Politik gewinnen und ihre Perspektiven in die FDP einbringen. Eine FDP-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung, um sich in der Liberalen Vielfalt zu engagieren. Das einzige Kriterium, um bei uns Mitglied zu werden, ist dass man nicht Mitglied einer Partei oder Jugendpartei ist, die mit der FDP oder den Jungen Liberalen im Wettbewerb steht.
Landesverbände
Eine Übersicht zu den jeweiligen Mitgliedern in den Ländesverbänden findet sich hier:
Sollte es für Ihr Bundesland noch kein Landesverband geben, können Sie jederzeit Mitglied des Bundesverbands werden. Kontaktmöglichkeit finden Sie hier.
Grundsatzprogramm
Die Liberale Vielfalt versteht sich als Migrantenselbstorganisation auf Grundlage des liberalen Leitbilds. Ziel unserer Arbeit ist die Stärkung der politischen (Selbst-)Vertretung von Menschen mit Migrationshintergrund, Spätaussiedlerhinterund und deutsch-jüdischem Hintergrund. Damit streben die Versöhnung zwischen der bereits vielfältigen gesellschaftlichen Realität und der dies noch nicht repräsentierenden politischen Realität an.
Das Fundament dieser Arbeit legt unser Grunsatzprogramm, dass auf der ersten Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Vielfalt im Jahr 2021 beschlossen wurde.
Präambel
Als Liberale Vielfalt wollen wir die Zukunft und Ausrichtung unseres Landes mitgestalten. Unser Fokus liegt hierbei auf einer offenen Gesellschaft, die sich durch Vielfalt, Freiheit und Eigenverantwortung jedes Einzelnen auszeichnet. Unser Ziel für die Gesellschaft in Deutschland und Europa ist die Emanzipation von Mitbürgern mit Migrationshintergrund, deutsch-jüdischen Bürgern, und Menschen mit Spätaussiedlerhintergrund zu einem Punkt, an dem nicht mehr die Herkunft und Identität im Vordergrund steht, sondern die Wünsche, Fähigkeiten, Neigungen und Leistungen des Einzelnen.
Unsere Grundlage hierfür ist das hiesige Grundsatzprogramm, in dem die Positionierung unseres Verbands zum Zusammenleben in unserer Gesellschaft und das Recht auf Gleichbehandlung unabhängig von Herkunft oder Identität, definiert wird. Das Recht jedes Einzelnen auf Selbstverwirklichung und Entfaltung in unserer Gesellschaft ist hierbei die Basis jeglichen Handelns. Nur durch Bildung, Toleranz, politische Teilhabe und Integration schaffen wir es, dass unser Land und unsere Gesellschaft durch Vielfalt bereichert wird und dadurch noch stärker (zusammen-) wächst.
Die Freiheit des Einzelnen
Für uns zählt die Freiheit jedes Einzelnen. Jedem soll gleichermaßen die Chance gegeben werden von seiner Arbeit zu leben, sich durch seine eigenen Ideen und Talente verwirklichen und nach seinen eigenen Vorstellungen glücklich werden zu können.
Dies gilt unabhängig von Herkunft, kultureller, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Identität, denn Freiheitsrechte gelten universell für jeden Menschen von Geburt an. Dies manifestiert sich in der Gleichheit jedes Einzelnen in Rechten und Pflichten. Hierbei sind auch Toleranz, Bildung sowie die gesellschaftliche Selbstverwirklichung und Teilhabe aller ein wesentlicher Bestandteil der Rechte und Pflichten. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Wir wollen den Freiraum jedes Einzelnen nicht nur erweitern, sondern auch gegen illiberale Strömungen verteidigen. Für uns bedeutet Freiheit daher aber auch Freiheit von religiöser, staatlicher, gesellschaftlicher und politischer Unterdrückung, nur so kann Selbstbestimmung ermöglicht werden.
Gesellschaftliche Chancen durch Freiheit
Als Grundlage einer vielfältigen Gesellschaft dient das Leistungsprinzip. Dies gelingt jedoch nur, wenn wir uns dem sozialen Aufstiegsversprechen verpflichtet fühlen und gleiche Chancen in unserer Gesellschaft für alle gewährleisten. Nur eine Gesellschaft, in der jedes Individuum zu ihrem Wachstum beitragen kann, wächst auch zusammen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft trägt maßgeblich zu diesem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt bei. Diese spiegelt sich wieder in den unzähligen Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Vereinen, Parteien, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die unsere freie Gesellschaft einzigartig machen. Die Idee einer Leitkultur, auf dem Fundament der Religion lehnen wir ab. Stattdessen muss sie die im Grundgesetz kodifizierten gemeinsamen Werten in den Mittelpunkt stellen, aus welchen der Multikulturalismus erwächst. Vielfalt und Freiheit gelingen nur durch Offenheit und Toleranz, die ein Jeder in unserer Gesellschaft mitbringen sollte.
Toleranz
Toleranz ist das unverzichtbare Fundament unserer freien Gesellschaft. In einer toleranten Gesellschaft muss man nicht die Meinungen anderer teilen und für richtig empfinden, man muss sie jedoch aushalten und respektieren. Weder Herkunft, Gesinnung noch Wertvorstellungen sind Gründe, um Menschen aus unserer Gesellschaft zu marginalisieren. Stimmungsmache und Diskriminierung gegen einzelne Gruppen und Minderheiten dürfen deshalb nicht Teil unserer Gesellschaft sein. Unsere Toleranz endet dort, wo Rechte und die Freiheit Einzelner beschnitten werden. Deshalb fordern wir von jedem die Achtung des Grundgesetzes als Hausregeln unserer Gesellschaft. Wir müssen für diejenigen, die nicht mehr Teil unserer Mitte oder gar der Gesellschaft sind, Brücken bauen, um sie wieder fest in unserer Gesellschaft zu integrieren. Unsere Mittel hierbei sind Austausch und Dialog.
Politische Teilhabe
Wir wollen in unserer Gesellschaft eine Plattform für Menschen mit Migrationshintergrund, deutsch-jüdische Bürger und Spätaussiedler schaffen. Deren Stimmen werden in der Politik oft nicht laut genug gehört und sind sowohl auf der politischen als auch institutionellen Ebene deutlich unterrepräsentiert. Wir wollen ihnen die politische und gesellschaftliche Teilhabe erleichtern, damit ihre Meinungen und Positionen Gehör finden. Dies gelingt nur, wenn man sich offen gegenüber der gesamten Gesellschaft positioniert. Misserfolge und Risiken für unsere Gesellschaft entstehen, wenn die Möglichkeit zur Teilhabe an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen limitiert ist.
Konkret wollen wir die FDP dabei unterstützen, damit sich der Anteil von Migranten, deutsch-jüdischen Bürgern und Menschen mit Spätaussiedlerhintergrund in ihrer Wählerschaft, Basis und Gremien widerspiegelt. Unsere Ziele sind:
- Mehr Vielfalt in der Herkunft von Mitgliedern und FDP-Vertretern zu realisieren.
- Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund, deutsch-jüdischen Bürgern, und Menschen mit Spätaussiedlerhintergrund zu verbessern, über die Ansprache jener und die gezielte Kontaktaufnahme zu entsprechenden Verbänden.
Immigration
Seit Jahrhunderten ist Deutschland ein Land der Einwanderung. Unser Anspruch als freiheitlich-demokratische Gesellschaft ist, dass es nicht zählt woher man kommt, sondern was man für sich selbst, seine Familie, aber auch für unsere Gesellschaft erreichen will. Wir fordern, dass Deutschland sich dazu bekennt ein Einwanderungsland zu sein.
Asyl
Als Land im Herzen Europas und Mitglied der Europäischen Union, müssen auch wir einen Beitrag leisten, damit der ganze Kontinent ein sicherer Hafen für politisch Verfolgte weltweit ist. Dies setzt eine menschenwürdige und einheitliche europäische Regelung für das Grundrecht auf Asyl und dessen Anwendung voraus. Hierzu zählen ein umfassender Flüchtlingsschutz für eine faire, transparente und konsequente Regelung der Asylverfahren, aber auch verbesserte Lebens- und Rahmenbedingungen für Asylbewerber und Flüchtlinge.
Einwanderung
In Zeiten des demographischen Wandels ist Einwanderung ein essentieller Bestandteil geworden, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Dies fordert eine aktive Zuwanderungspolitik, die eine geregelte Immigration durch ein transparentes liberales Einwanderungsgesetz ermöglicht. Als liberale Gesellschaft stehen wir im weltweiten Wettbewerb um Einwanderung. Integrationswillige und motivierte Einwanderer, die den individuellen Aufstieg für sich und ihre Familien suchen, tragen nicht nur zum Wohlstand für unsere Gesellschaft bei, sondern bereichern auch unsere Kultur, Wissenschaft, sportliche Landschaft und staatlichen Institutionen. Dennoch erwarten wir von Einwanderern, wie von jedem anderen Bürger auch, sowohl die Anerkennung unserer Rechtsordnung als auch die Achtung unseres Grundgesetzes und der daraus resultierenden Pflichten. Pflichten bestehen ebenfalls für Bund, Länder und Kommunen. Diese sollen für Einwanderer attraktive Voraussetzungen, wie beispielsweise Bildungsangebote und bürokratiearme Prozesse, schaffen. Integration stellt aber auch Anforderungen an die Gesellschaft, in die integriert wird. Sie muss Toleranz und Akzeptanz für Diversität aufbringen und Haltung zeigen gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz.
Menschen mit Migrationshintergrund
Deutschland ist seit vielen Jahren von Einwanderung geprägt, bereits 1905 lebten eine Millionen Ausländer auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. Die meisten Deutschen mit Zuwanderungsgeschichte kamen als Flüchtlinge, Studierende oder Gastarbeiter während des Wirtschaftswunders nach Deutschland, oder sind deren Nachfahren. Jeder in Deutschland lebende Mensch, der zumindest ein Großelternteil hat, das ohne einen deutschen Pass geboren wurde, ist unser Auffassung nach ein Mensch mit Migrationshintergrund. Dazu zählen zum größten Teil auch unsere deutsch-muslimischen Mitbürger. Mittlerweile hat bereits jeder vierte in Deutschland lebende
Mensch eine Zuwanderungsgeschichte. Für uns stellen diese Menschen eine Bereicherung und einen essentiellen Bestandteil von Deutschland dar und wir wollen zu ihrer Repräsentation in der deutschen Politik beitragen.
Spätaussiedler
Nicht nur ist Deutschland bereits seit geraumer Zeit ein Land mit Zuwanderung, für viele Jahre kamen viele Auswanderer aus Deutschland. Diese Deutschen siedelten nicht nur auf dem amerikanischen Kontinent und Australien, sondern auch in Zentral-, Ost- und Südosteuropa. Nach dem Niedergang des sowjetischen Kommunismus, kehrten viele dieser Menschen nach Deutschland zurück. Ihre Identität ist vielschichtig, sie sind kulturell Deutsche, doch teilen oft eine ähnliche Erfahrung mit regulären Einwanderern, da ihnen ihre Zugehörigkeit zur deutschen Kultur oft abgesprochen wurde.
In Bezug auf Spätaussiedler, sollten Vereinfachungen, sie als reguläre Migranten zu klassifizieren, vermieden werden. Ihre spezifische Identität und Erfahrung müssen anerkannt werden. Für diese Gruppe ist auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sehr wichtig, damit sie ihr Potential entfalten können. Um auch ihre Verankerung in der politischen Landschaft Deutschlands zu stärken, wollen wir eine Stimme für sie werden.
Deutsch-jüdische Bürger
In den Jahren 1989 und 1990 bekannten sich die Regierungen der deutschen Staaten zur Verantwortung für die deutsche Geschichte. Im Zuge dessen kam es zu einer Reform im Asylrecht und der Asylpolitik und zur Entstehung des Kontingentflüchtlingsgesetzes, welches einen rechtlichen Rahmen für die Emigration jüdischer Zuwanderer aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland schuf. Dieser Entschluss implementierte ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung und war ein entscheidender Schritt hin zur Aussöhnung Deutschlands mit dem jüdischen Volk. In den Folgejahren emigrierten rund 200.000 jüdische Menschen nach Deutschland. Wir begrüßen diesen Zuwachs.
Die jüdischen Kontingentflüchtlinge bauten innerhalb weniger Jahre eine transparente jüdische Gemeindeinfrastruktur und -organisation auf und sind heute deutsche Staatsbürger. Der deutsche Staat und unsere Gesellschaft tragen die Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Menschen. Staat und Gesellschaft müssen dafür Sorge tragen, dass die Vielfalt jüdischen Lebens beständig bleibt sowie die Tradition und Religion uneingeschränkt ausgelebt werden können. Für diese Menschen möchte sich die Liberale Vielfalt stark machen, um auch ihre Repräsentation in der deutschen Politik zu verbessern.
Antisemitismus
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ (Quelle: Arbeitsdefinition Antisemitismus – IHRA)
75 Jahre nach dem größten Verbrechen der modernen Menschheitsgeschichte – der Shoa – kommt es immer noch und sogar wieder vermehrt zu antisemitischen Anfeindungen und Anschlägen auf jüdisches Leben in Deutschland. Dies ist beschämend und nicht tolerabel. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung fordert uns dazu auf gegen jeden Antisemitismus einzutreten, diesen auf Schärfste zu verurteilen und sich mit Jüdinnen und Juden zu solidarisieren. Judenhass darf in unserer Gesellschaft keinen Platz finden.
Aus historischer Verantwortung dem jüdischen Volke gegenüber, erwuchs über die Jahre auch eine starke wirtschaftliche, wissenschaftliche und politische Partnerschaft zwischen Deutschland und Israel, die es aufrecht zu halten gilt. Israels Existenzrecht ist und bleibt für uns nicht verhandelbar, dies muss sich auch in der deutschen Außenpolitik widerspiegeln.
Würdigung
Die Gastarbeitergeneration wurde in nicht ausreichendem Maße integriert, geschweige denn gewürdigt. Die Fehler im Umgang mit Gastarbeitern und ihren Familien dürfen sich nicht mehr wiederholen. Wir müssen aus der Vergangenheit lernen. Zusätzlich sollten wir anerkennen, dass eben auch ein wesentlicher Teil Deutschlands auf den Rücken der Gastarbeiter erbaut wurde. Wir sprechen uns daher dafür aus diese besondere Generation zu ehren und zu würdigen.
Bildung
Jedem Menschen steht das gleiche Recht auf Bildung zu. Nur wenn auch jeder Zugang zu Bildung hat, können Aufstiegschancen und freie Entfaltung garantiert werden. Insbesondere das Leistungsprinzip beruht auf der Grundlage der freien Bildung für alle. Durch Bildung können die gleichen Startchancen für alle ermöglicht werden. Dabei sind alle Ebenen relevant – von der frühkindlichen Bildung im Kindergarten über Berufsausbildung und Universität bis zum lebenslangen Lernen. Wir verstehen Bildung als ein Mittel durch welches Integration gelingen kann. Sozioökonomische Faktoren sowie die Herkunft sollen den Bildungserfolg nicht beeinflussen. Daher sollten auch die Inhalte der Bildungsmaterialien angepasst werden, um die heutige deutsche Gesellschaft adäquat darzustellen.
Wissenschaft und Forschung
Moderne Forschung ist hochgradig globalisiert und ohne internationale Dialogfähigkeit nicht denkbar. Expertise endet nicht an Landesgrenzen – daher muss Deutschland für internationale Spitzenforscher attraktiver werden. Im internationalen Vergleich ist eine langfristige wissenschaftliche Karriere in Deutschland insbesondere durch eine hohe Intransparenz schwerlich zu planen. Die Liberale Vielfalt setzt sich daher für eine unbürokratische, transparente und internationale Forschungskultur in Deutschland ein.
Dies ist auch von besonderer Bedeutung, da neue Erkenntnisse der Spitzenforschung fundamental für eine evidenzbasierte politische Diskursfähigkeit in Deutschland sind. Diese Diskursfähigkeit ist entscheidend für einen liberalen Umgang mit Minderheiten. Daher steht die Liberale Vielfalt auch für eine stärkere Kommunikation von und einen flachen Zugang zu Erkenntnissen der modernen Forschung.
Integration und Kulturen
Obwohl Migration schon immer das Bild Deutschlands mitgeprägt hat, erhöht die Globalisierung und aktive Zuwanderungspolitik den Austausch der Kulturen und verschiedenen Gesellschaften. Deutschland und Europa werden älter, bunter und städtischer. Dabei wird die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu einer zentralen sozialen Frage unserer Zeit. Vielfältige Lebensentwürfe und nichtlineare Biografien werden häufiger. Wir sehen diese Entwicklung als Ausdruck der individuellen Lebensgestaltung. Diese begrüßen wir und wollen sie fördern und schützen.
Kultur und kultureller Austausch
Auch wenn erfolgreiche Integration ein wichtiger Bestandteil des Zusammenlebens verschiedener Kulturen ist, sollen Menschen verschiedener Kulturen diese Wurzeln nicht aufgeben müssen. Erfolgreiche Integration und das Ausleben verschiedener Kulturen sind keine Gegensätze. Kultureller Pluralismus in Deutschland ist kein Zeichen der Ablehnung der deutschen Kultur und ebenso kein Zeichen mangelnder Hilfeleistung vom Staat, sie ist meist ein Zeichen einer freien Entscheidung. Die Entscheidung wie viel man von welcher Kultur lebt, muss die freie Entscheidung jedes Einzelnen sein. Daraus folgend, möchten wir uns auch für kulturellen Pluralismus in der deutschen Kulturindustrie, sowie kulturellen Austausch auf allen Ebenen aussprechen. Sei es auf gesellschaftlichen, sozialen oder altersspezifischen Ebenen. Wir begrüßen die daraus resultierenden Synergien, denn die im Grundgesetz verankerte Freiheit verbindet.
Gemeinschaft
Wir befürworten ein ganzheitliches Integrationskonzept, das den Herausforderungen unserer Zeit entspricht und das Zusammenwachsen unserer Gesellschaft stärkt. Integration gelingt, wo Menschen einander begegnen – zum Beispiel beim Engagement für bürgerschaftliche Ziele. Unsere Vision ist, dass durch eine gestärkte Gemeinschaft, Deutschland zu einem Ort wird, an dem jeder hier lebende Mensch, die Möglichkeit hat heimisch zu werden.
Aufenthaltsstatus und Staatsbürgerschaft
Für uns ist wichtig, dass sich auch Menschen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln bei demokratischen Prozessen beteiligen können. Diese beginnen für uns auf kommunaler Ebene. Wer Bürger eines Staates ist, soll nicht allein eine Frage der Herkunft sein. Jeder Mensch, der dauerhaft in Deutschland lebt und unsere
freiheitlichdemokratische Grundordnung akzeptiert, soll die Möglichkeit besitzen, die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben zu können.
Arbeitsmarkt
Einwanderung dynamisiert und bereichert unseren Arbeitsmarkt. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stehen deutschstämmigen Bürgern in ihrer Arbeitsbereitschaft in nichts nach.
Obwohl laut der OECD Migranten ohne beruflichen Ausbildungsabschluss in Deutschland sogar eine höhere Beschäftigungsquote als in Deutschland geborene Personen mit gleichem Bildungsstand haben, gibt es großen Nachholbedarf bei den hochqualifizierten Migranten. Knapp über die Hälfte der Migranten üben einen Beruf aus, der unter ihrem Ausbildungsniveau liegt oder sind nicht beschäftigt. Damit erweist sich die Integration von hochqualifizierten Migranten in den Arbeitsmarkt als zentrale Aufgabe in den kommenden Jahren. Dazu zählt auch die erweiterte und transparente Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Zu einer gelungenen Integration gehören zudem auch Möglichkeiten zur Nachqualifizierung und berufsbezogenen Sprachförderung.
Um auch die Migration von hochqualifizierten Einwanderern zu fördern, die oft von der hohen Steuerlast für unverheiratete kinderlose Erwerbstätige abgeschreckt sind, muss Deutschland auch auf steuerlicher Ebene mit anderen Zuwanderungsländern wettbewerbsfähig sein.
Freiheit weltweit
Menschenrechte
Wir setzen uns gegen jegliche Diskriminierung und Unterdrückung von Minderheiten nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit ein. Menschenrechte gelten universell und über Grenzen hinweg. Die Einhaltung der Menschenrechte ist in vielen Ländern der Welt leider nicht gegeben. Somit hängt auch Migration oft damit zusammen, ob Menschen in Frieden und Freiheit leben können. Deutschland, die Europäische Union und die Vereinten Nationen tragen international große Verantwortung, weshalb sie sich auch für die Menschenrechte weltweit einsetzen müssen. Daher unterstützen wir den Internationalen Strafgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unentbehrliche Instrumente im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen.
Außenpolitische Maxime
Deutschland soll diejenigen Staaten unterstützen, die sich der Einhaltung von Menschenrechten und freiheitlichdemokratischen Werten verpflichtet haben. Oberste Priorität hat der Frieden zwischen den Staaten. Daher sind friedliche Interventionen erstrebenswert, wo Menschenrechte nicht eingehalten werden und der Frieden bedroht ist. Dies ist notwendig um humanitäre Katastrophen sowie Krieg und Gewalt zu verhindern. Diese generieren oft Nährboden für die Entstehung von politischem Extremismus und internationalem Terrorismus. Doch wo zivile Diplomatie an ihre Grenzen stößt, kann auch militärische Intervention als Ultima Ratio dienen.
Zusammenfassung
Die Liberale Vielfalt ist überzeugt, dass die auf Toleranz, Rechten und Pflichten beruhende Freiheit und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Chancen verwirklicht werden, in dem man Menschen mit Migrationshintergrund, deutsch-jüdische Bürger und Menschen mit Spätaussiedler-Hintergrund stärker in die deutsche Politik mit einbindet. Daher ist die Verbesserung der politischen Teilhabe dieser Menschen das Hauptanliegen unserer Arbeit. Für ein erfolgreiches Zusammenleben ist eine Wechselwirkung zwischen der Eigenverantwortung des Individuums, beispielsweise in Bildung und Integration, und der Verantwortung sowie Offenheit von Staat und Gesellschaft entscheidend. Damit dieses Zusammenleben zu den besten Resultaten führt, streben wir als Liberale gleiche Ausgangsbedingungen, insbesondere in der Bildung, an. Um auch die Startchancen neuer Einwanderer in Deutschland zu verbessern, setzen wir uns des Weiteren für faire Asylverfahren und bessere Anreize in der Einwanderung, durch Bildungsangebote und bürokratiearme Prozesse, ein. Nur so kann der soziale Aufstieg fair ermöglicht werden.
Zudem befürworten wir eine pluralistische Gesellschaft, in der kultureller Austausch proaktiv gestaltet und so die Gemeinschaft gestärkt wird. Es ist für uns wichtig, dass eine solche Gesellschaft sich gegen Fremdenfeindlichkeit,
Antisemitismus und Islamfeindlichkeit stark macht. Wir wollen eine verantwortungsvolle Gesellschaft, die auch auf andere Gesellschaften in der Welt schaut, und diesen zur Verwirklichung ihrer Freiheit hilft.
Wir wollen diese Ziele für uns selbst, unsere Familien, künftige Generationen und für den Fortschritt Deutschlands verwirklichen. Unser natürlicher Verbündeter in diesem Prozess ist dabei die liberale Familie. Für eine enge Zusammenarbeit streben wir den Status einer offiziellen V orfeldorganisation der FDP an, um unsere Überzeugungen in sie hineinzutragen. Dennoch sind wir ausdrücklich offen für Kooperationen mit gesellschaftlichen Kräften, die sich den
Beschlusssammlung
Die Inhalte unseres Verbandes finden sich in der folgenden Beschlusssammlung.
Beschlüsse der BMV vom Oktober 2025
Position der Liberalen Vielfalt zum Grundsatzprogramm: Chancen schaffen, nutzen und Freiheit sichern
Vielfalt der Stimmen in Gesellschaft und Politik
Die Liberale Vielfalt versteht sich als Migrantenselbstorganisation im Geist des Liberalismus.
Vielfalt ist für uns keine Belastung, sondern eine Bereicherung: Jede Stimme zählt, unabhängig von
Herkunft, Religion oder Lebensweg. Freiheit lebt von Verschiedenheit, von Perspektiven, die sich ergänzen,
und von Erfahrungen, die uns gemeinsam weiterbringen. Unser Ziel ist es, diese Vielfalt in die
Programmatik, Entscheidungsprozesse und
Zukunftsgestaltung von Deutschland und Europa einzubringen. Dafür setzen wir auf Bildung, Toleranz,
Integration, politische Teilhabe und den Erhalt des Aufstiegsversprechens.
Einfaches Schwarz-Weiß-Denken oder Kulturkämpfe lehnen wir ab – stattdessen treten wir konsequent
gegen Antisemitismus und Rassismus ein und suchen pragmatische Antworten auf gesellschaftliche
Polarisierung.
Deutschland ist ein modernes Einwanderungsland. Wir bekennen uns dazu, Menschen in Not Schutz zu
bieten, erwarten aber zugleich die Achtung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Echte Vielfalt entsteht nicht durch staatliche Bevormundung, sondern durch die freie Entfaltung
unterschiedlicher Lebensentwürfe in einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen – getragen von
Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft.
Für das Grundsatzprogramm der Freien Demokraten fordern wir:
1. Klarer Rahmen für Migration und Einwanderung
Wir brauchen qualifizierte Zuwanderung, um demografische Herausforderungen und Fachkräftemangel zu
bewältigen. Ein transparentes Punktesystem, das Qualifikation, Sprachkenntnisse und Integrationswillen
bewertet, schafft legale und planbare Wege der Einwanderung. Reguläre Migration reduziert irreguläre
Zuwanderung, entlastet das Asylsystem und erhöht die Akzeptanz in der Gesellschaft.
2. Fördern und Fordern – Integration mit Rechten und Pflichten
Erfolgreiche Integration gelingt durch Eigeninitiative. Wir schaffen ein verbindliches Integrationssystem
mit klaren Zielvereinbarungen: Sprachkurse, Qualifikationsanerkennung, Zugang zu Ausbildung und Arbeit.
Wer Fortschritte macht, erhält zusätzliche Chancen: schnellere Anerkennungsverfahren, besseren Zugang
zum Arbeitsmarkt, Familiennachzug.
Wer dauerhaft verweigert, muss mit abgestuften Einschränkungen rechnen. Fördern und Fordern gehören
untrennbar zusammen mit Unterstützung für alle, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
3. Rechtsstaat als verlässlicher Hort der Freiheit
Wir setzen auf faire, schnelle und konsequente Verfahren. Wer Schutz braucht, soll ihn zuverlässig und
zügig bekommen. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss unser Land ebenso zügig verlassen und Rückführungen werden umgesetzt. Zugleich schaffen wir legale Wege für humanitäre Aufnahme und
Migration. So sichern wir Akzeptanz und Vertrauen zum Rechtsstaat.
4. Leuchttürme der Integration
Statt uns auf Probleme zu fixieren, wollen wir positive Beispiele sichtbar machen. Erfolgreiche
Integrationsprojekte in Kommunen, Schulen, Betrieben und Vereinen werden gezielt gefördert und als
Vorbilder hervorgehoben. So wird gezeigt: Integration ist möglich, wenn Eigenverantwortung und Chancen
zusammenwirken.
5. Wirksamkeit durch digitale Maßnahmen und Fortschritte
Wir setzen auf digitale Innovation, um Sprachbarrieren zu überwinden, Teilhabe zu erleichtern und
Verwaltung wie Ehrenamt zu entlasten. Integration soll zugleich messbar sein: Fortschritte in Sprache,
Bildung, Arbeit und Teilhabe müssen überprüft werden, damit Mittel dort wirken, wo sie den größten
Erfolg erzielen.
6. Aufstieg durch Bildung unabhängig von Herkunft
In Deutschland bestimmt die Herkunft noch zu oft die Chancen im Leben. Bildung ist der Schlüssel zu
Freiheit, Teilhabe und wirtschaftlichem Erfolg. Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte brauchen
faire Startchancen: Sprache, gute Schulen, individuelle Förderung. Herkunft darf nicht über die Zukunft
entscheiden.
7. Gleichstellung in den Chancen als Freiheitsversprechen
Gleichstellung bedeutet Selbstbestimmung frei von Rollenbildern – unabhängig von Geschlecht oder
Herkunft. Das bedeutet auch ein liberales Bekenntnis zum Feminismus, frei von gesellschaftlichen
Rollenzuschreibungen aufgrund ihres gewählten oder biologischen
Geschlechts. Besonders Frauen mit Migrationsgeschichte erleben oft doppelte Benachteiligung. Ihre
Chancen zu stärken, ohne Quoten, aber mit klaren Zielen und Maßnahmen, ist Kern einer liberalen
Gesellschaft.
8. Gründergeist fördern
Menschen mit Migrationshintergrund gründen überdurchschnittlich oft Unternehmen. Wir wollen
Bürokratie abbauen und Gründungen erleichtern für alle, unabhängig von der Herkunft.
Vielfalt und Wirksamkeit im Vorgehen
Das neue Grundsatzprogramm der FDP muss klar, prägnant und verständlich sein. An den
Anfang stellen wir unsere wichtigsten Botschaften, die den Leser fesseln und neugierig machen. Ohne
Füllwörter, dafür mit Daten und Fakten, zeigen wir, wofür wir stehen. Am
Ende verdichten wir die Essenz noch einmal, um Orientierung und Haltung zu vermitteln.
Wir sprechen die Menschen direkt an, in einfacher Sprache und mit einem echten Wir-
Gefühl. Kein schwerer Katalog oder theoretisches Werk, sondern konkrete Antworten, die in den Alltag
passen. Denn wir vertrauen den Menschen. Politik schafft die Voraussetzungen – Freiheit und
Verantwortung entfalten sich im Leben jedes Einzelnen.
Drei Jahre erfolgreiche Integration sind mehr wert als fünf Jahre Warten
Die Liberale Vielfalt spricht sich entschieden gegen die geplante Streichung der
Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren aus. Wir fordern, dass die im
Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz eingeführte Regelung bestehen bleibt.
Die geplante Rücknahme der Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren auf eine
Mindestfrist von fünf Jahren ist ein Rückschritt. Sie widerspricht einem liberalen
Staatsverständnis, das Leistung und Eigenverantwortung belohnt.
Sunset Klausel: 3 Jahre
Begründung:
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/537) wird die Entscheidung damit
begründet, dass für eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in die deutsche
Gesellschaft mehr Zeit als drei Jahre benötigt werde. Doch für diese Behauptung gibt es
keine wissenschaftliche Grundlage. Es existieren keine belastbaren Studien, die belegen,
dass Integration nach drei Jahren nicht möglich ist. Im Gegenteil: Integration ist ein
individueller Prozess, der nicht allein an einer Aufenthaltsdauer gemessen werden kann,
sondern an Sprache, gesellschaftlicher Teilhabe, Arbeit und eigenem Engagement.
Gerade deshalb war die verkürzte Einbürgerungsfrist bewusst an strenge Voraussetzungen
geknüpft:
• Sehr gute Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden.
• Mindestens drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland vorliegen.
• Besondere Integrationsleistungen erbracht wurden, etwa durch ehrenamtliches
Engagement oder durch schulische und berufliche Erfolge.
• Der Lebensunterhalt eigenständig und nachhaltig gesichert ist.
• Keine Straftaten vorliegen.
• Integrationstest erfolgreich absolviert wurden.
• Die Identität zweifelsfrei nachgewiesen wurden.
• Ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben
wurde.
Zudem belegen die bisherigen Zahlen eindeutig, dass die Einbürgerung nach drei
Jahren eine absolute Ausnahme darstellt. Im gesamten Jahr 2024 wurden in Niedersachsen lediglich vier erfolgreiche Verfahren dokumentiert, in Bremen kein
einziges. Auch wenn die CDU von einer „Verramschung des deutschen Passes
spricht“, zeigen die Fakten klar, dass davon keine Rede sein kann.
Neutralität neu gedacht: Vielfalt als Stärke im Staatsdienst
Einleitung
In mehreren deutschen Bundesländern – darunter Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland – gelten weiterhin Regelungen, die Lehrerinnen
und Lehrern das sichtbare Tragen religiöser Symbole wie Kopftuch, Kippa, Turban oder Kreuz verbieten.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden hat, dass ein pauschales Verbot
unzulässig ist, werden in der Praxis weiterhin qualifizierte Menschen aufgrund ihrer religiösen Identität
vom Schuldienst ausgeschlossen. Das ist nicht nur ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf
Religionsfreiheit und Berufsfreiheit, sondern verschärft auch den ohnehin dramatischen
Lehrkräftemangel: Gerade jetzt, wo tausende Stellen unbesetzt bleiben, kann sich der Staat den
Ausschluss ganzer gesellschaftlicher Gruppen nicht leisten.
Vergleich mit dem Vereinigten Königreich
Im Vereinigten Königreich dürfen Lehrerinnen und Lehrer religiöse Symbole im Schuldienst tragen.
Kopftuch, Kippa, Turban oder Kreuz sind dort seit Jahrzehnten selbstverständlich. Neutralität des Staates
wird hier nicht durch das äußere Erscheinungsbild einzelner Lehrkräfte definiert, sondern durch gleiche
Rechte und durch ein diskriminierungsfreies System. Das stärkt Vielfalt und vermittelt Schülerinnen und
Schülern von klein auf ein respektvolles Miteinander.
Begründung
Staatliche Neutralität bedeutet nicht, dass Lehrkräfte auf ihre persönliche Identität verzichten müssen.
Neutralität zeigt sich im Handeln und in der Vermittlung von Lehrinhalten, nicht in äußerlicher
Uniformität. Das Tragen religiöser Symbole macht den Staat nicht parteiisch – es macht ihn pluralistisch.
Auch für den Schulfrieden gilt: Konflikte entstehen nicht dadurch, dass Vielfalt sichtbar wird, sondern
dann, wenn sie unterdrückt oder stigmatisiert wird. Eine offene Anerkennung unterschiedlicher
Identitäten ist die beste Grundlage für ein respektvolles Miteinander im Klassenzimmer. Darüber hinaus
schafft eine einheitliche bundesweite Regelung endlich Rechtssicherheit. Der derzeitige Flickenteppich
aus länderspezifischen Sonderregelungen und permanent angefochtenen Gerichtsentscheidungen führt
zu Unsicherheit bei Lehrkräften, Schulleitungen und Eltern. Eine klare gesetzliche Vorgabe sorgt dagegen
für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Schließlich stärkt eine solche Neuregelung das Vertrauen in
den Staat:
Wenn dieser allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst
garantiert, wird deutlich, dass staatliche Institutionen allen Menschen offenstehen – unabhängig von
Herkunft oder Glauben.
Wir fordern auf Bundesebene:
1. Klarstellung im Beamtenstatusgesetz, dass das sichtbare Tragen religiöser
Symbole durch Lehrkräfte nicht als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht gilt.
2. Anpassung landesrechtlicher Regelungen, die pauschale Verbote enthalten.
3. Einzelfallbezogene Abwägung im Sinne des Bundesverfassungsgerichts.
4. Einschränkungen dürfen nur dann erfolgen, wenn im konkreten Fall eine tatsächliche Gefahr für den
Schulfrieden oder die staatliche Neutralität nachweisbar ist.
So wird die Religionsfreiheit gestärkt, Chancengleichheit gesichert und dem Lehrkräftemangel aktiv
entgegengewirkt. Gleichzeitig entsteht ein modernes, inklusives Verständnis staatlicher Neutralität, das
Vielfalt nicht als Bedrohung, sondern als Stärke begreift.
Beschlüsse der BMV vom Dezember 2024
Änderung des § 21 Aufenthaltsgesetz zur Förderung von Innovationskraft und wirtschaftlicher Entfesselung
Änderung des § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Selbständige und Gründer aus Drittstaaten.
§ 21 Aufenthaltsgesetz stellt in seiner aktuellen Fassung ein Hemmnis für die Innovationskraft und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland dar. Insbesondere die Vorschriften zur Nachweispflicht eines „regionalen Bedürfnisses“ und die Beschränkungen hinsichtlich des Fachzusammenhangs bei Absolventen deutscher Hochschulen behindern die Gründungsfähigkeit von qualifizierten und innovationsfreudigen Menschen in Deutschland. Auch der behördlich eingeräumte weite Prüfungsmaßstab zur Erteilung oder Änderung des Aufenthaltstitels im Rahmen von Prognosen über Erwartungen an Marktannahme und Innovationsadaption stellt aus unserer Sicht ein Hemmnis dar. Angesichts des globalen Wettbewerbs um Talente und das Streben nach wirtschaftlicher Dynamik ist eine Entbürokratisierung und Flexibilisierung zur Erteilung des Titels zum Zwecke der Selbstständigkeit von Menschen aus Drittstaaten geboten. Deshalb fordert die Liberale Vielfalt:
-
Streichung der Nachweispflicht eines „regionalen Bedürfnisses“ in Absatz 1:
In der aktuellen Fassung des § 21 Absatz 1 AufenthG ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an Selbständige an den Nachweis geknüpft, dass „ein regionales Bedürfnis besteht und dies eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft erwarten lässt“. Diese Forderung stellt in der Praxis ein Hindernis dar. Innovative Gründungsideen werden aufgrund fehlender Nachweise oder regionaler Einschränkungen abgelehnt. Die bestehende Regelung verfehlt somit das Ziel, wirtschaftliches Wachstum und Innovationskraft zu fördern, und widerspricht den Interessen des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Wir fordern daher die Streichung des § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG. -
Reduzierung des in § 21 Abs. 1 S. 2 AufenthG aufgeworfenen Prüfungsmaßstabs
Auch der in Satz 1 eröffnete Beurteilungsmaßstab soll gestrichen werden.
Die neue vorgeschlagene Fassung wäre:
(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn -
die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
-
die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen. -
Aufhebung der Voraussetzung des Fachzusammenhangs in Absatz 2a:
In § 21 Absatz 2a AufenthG ist für Absolventen deutscher Hochschulen ein Fachzusammenhang zwischen der Gründungstätigkeit und dem absolvierten Studium erforderlich. Diese Anforderung schränkt die berufliche Flexibilität und die Entfaltungsmöglichkeiten von Absolventen erheblich ein und führt dazu, dass qualifizierte Gründer Deutschland verlassen, um ihre unternehmerischen Vorhaben in anderen Ländern zu verwirklichen.
Vorgeschlagene Änderung:
Die Voraussetzung des Fachzusammenhangs zwischen dem Studium und der beabsichtigten Gründungstätigkeit soll entfallen, um Hochschulabsolventen mehr Spielraum für innovative und wirtschaftlich erfolgversprechende Projekte zu geben und die Bindung von Talenten an den Standort Deutschland zu fördern. -
Streichung des Absatzes 3:
§ 21 Absatz 3 AufenthG sieht besondere Regelungen für Selbständige vor, die eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beantragen. Diese Regelungen führen in der Praxis jedoch zu unnötiger Bürokratie und schaffen unnötige Hürden für Selbständige aus Drittstaaten.
Vorgeschlagene Änderung: Der Absatz 3 soll ersatzlos gestrichen werden, um eine Entbürokratisierung zu erreichen und damit die Rahmenbedingungen für Selbständige in Deutschland zu verbessern.
Deutsche Geiseln im Iran: Wir fordern entschlossenes Handeln
Mindestens zwei deutsche Staatsbürger befinden sich weiterhin in iranischer Geiselhaft. Das Vorgehen der iranischen Behörden ist ein klarer Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte.
Wir verurteilen die Hinrichtung des deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers Jamshid Sharmahd auf das Schärfste. Mit der Hinrichtung eines deutschen Staatsbürgers hat das Mullah-Regime eine klare rote Linie überschritten. Seit der Entführung und Verschleppung von Herrn Sharmahd in den Iran sowie während des gesamten Verfahrensverlaufs hat die iranische Justiz grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte missachtet.
Die bisherigen Bemühungen unserer Außenministerin Annalena Baerbock waren geprägt von einer Strategie der stillen Diplomatie, bei der ernsthafter Druck auf das Mullah-Regime weitgehend ausblieb. Der Fall des österreichischen Staatsbürgers Christian Weber zeigt, dass eine entschlossene Vorgehensweise erfolgreich sein kann.
Wir fordern daher:
• Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Strategie zur Freilassung der Geiseln einsetzen.
• Bis eine solche Strategie in Kraft tritt, soll die Bundesregierung unverzüglich alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um Druck auf das Mullah-Regime auszuüben. Dies schließt auch die Schließung der Europäisch-Iranischen Handelsbank in Hamburg, der Bank Saderat Iran und der Bank Melli Iran ein.
• Im Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts soll ein Krisenstab eingerichtet werden, der sich gezielt um die Freilassung der deutschen Geiseln im Iran kümmert. Ein vergleichbares Vorgehen hat bereits 2010 zur erfolgreichen Freilassung der inhaftierten deutschen Journalisten der Bild-Zeitung im Iran geführt.
• Eine Ausweitung der Sanktionen für alle Personen und Organe des Mullah-Regimes, die mit der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung in Verbindung stehen. Die sanktionierten Personen sind mit Einreisesperren zu belegen, Geschäftstätigkeiten in der EU sind ihnen zu untersagen und ihre Vermögenswerte einzufrieren. Sunset-Klausel: 3 Jahre.
Keine politische Aufwertung der DITIB!
Einleitung
1984 wurde der Moscheeverband DITIB in Deutschland gegründet als Ableger der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Die finanzielle, personelle und strukturelle Abhängigkeit der DITIB vom türkischen Staat war für die deutsche Politik kein Problem, vielmehr hat die deutsche Politik es begrüßt, dass der türkische Staat sich um die türkeistämmigen Muslime in Deutschland kümmert. Man sah Muslime in den 1980er-Jahren immer noch als »Gastarbeiter«, die irgendwann wieder zurück in die Heimat gehen würden. Die Politik beschäftigte sich mit den hier lebenden Muslimen nicht, sondern klärte die Fragen und Probleme über diplomatische Kanäle direkt mit den staatlichen Ansprechpartner in Ankara ab. Es hat lange gedauert, bis die deutsche Politik realisiert hat, dass Muslime nicht mehr »Gastarbeiter« waren und dass das muslimische Leben zu einem ganz selbstverständlichen Teil der deutschen Gesellschaft geworden war. Die strukturellen Probleme und Geburtsfehler der DITIB als größtem Moscheeverband in Deutschland blieben bei allen Veränderungen und Entwicklungen innerhalb der muslimischen Community in Deutschland allerdings weiter bestehen.
Diese Probleme haben in den mittlerweile über 20 Regierungsjahren von Erdogan und seiner AKP massiv zugenommen. 2016 kam im Rahmen des Spionageskandals ans Licht, dass Imame der DITIB, die türkische Staatsbeamte sind, den türkischen Behörden Informationen über Oppositionelle in den Gemeinden der DITIB in Deutschland geliefert hatten. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch antisemitische, homophobe und nationalistische Aussagen von Imamen und Funktionären der DITIB. Ganz aktuell konnte man im zurückliegenden Wahlkampf der AKP vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen beobachten, wie die AKP-Lobbyorganisation UID und AKP-Politiker aus der Türkei einen intensiven Wahlkampf in den Moscheegemeinden der DITIB in Deutschland geführt haben. Dieser Wahlkampf in den zahlreichen DITIB-Gemeinden war ein wichtiger Faktor für die Mobilisierung der AKP-Wählerschaft in Deutschland.
Die DITIB ist gemäß Satzung an die türkische Religionsbehörde Diyanet angebunden. Zur Rolle des Beirats der DITIB sagt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass dieser gegenüber der DITIB Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse wahrnehme: „So besteht der Beirat, der an Entscheidungen über alle grundlegende Fragen des Verbands beteiligt werden muss und zumeist die endgültige Entscheidungsbefugnis hat, ausschließlich aus Diyanet-Funktionären. Zudem haben Diyanet-Vertreter in den DITIB-Mitgliederversammlungen ein größeres Stimmgewicht als die Vertreter der 960 DITIB-Ortsgemeinden.“ (Quelle: www.bundestag.de/resource/blob/566948/359318b04c5199597f024f3dd696ff21/wd-10-05318-pdf-data.pdf)
Durch diese dominante Rolle des Beirats und damit der türkischen Religionsbehörde Diyanet bestimmt der türkische Staat nicht nur über wichtige inhaltliche Fragen, sondern auch darüber, wer im Vorstand der DITIB in Deutschland sitzt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser gab im Dezember 2023 bekannt, dass eine Vereinbarung mit der Türkei über die Imamfrage geschlossen werden konnte. Diese Vereinbarung siehe vor, dass künftig pro Jahr 100 Imame in Deutschland ausgebildet werden, die die aus der Türkei entsandten Imame Schritt für Schritt ablösen sollen. Dies bezeichnete sie als einen „wichtigen Meilenstein für die Integration und die Teilhabe muslimischer Gemeinden in Deutschland“. DITIB stellte in einer Pressekonferenz im Mai 2024 die Details dieser neuen Vereinbarung der Öffentlichkeit vor. Dabei wurde bekannt, dass nicht pro Jahr 100 Imame in Deutschland ausgebildet werden, sondern weiterhin 75 Absolventen der Islamischen Theologie aus Universitäten aus der AKPregierten Türkei als Imame für die Gemeinden der DITIB in Deutschland rekrutiert werden. D.h. die Imamzufuhr aus der Türkei wird nicht angetastet, sondern fortgesetzt.
Daher fordern wir:
-
Beendigung der Praxis der türkischen Religionsbehörde Diyanet im Dienstverhältnis zur Türkei stehende Imame nach Deutschland zu entsenden und sie in den DITIB-Gemeinden und anderen türkischen Moscheeverbände als Imame einzusetzen
-
Eine Übergangszeit von 5 Jahren für die DITIB eine Imamausbildung in Deutschland zu etablieren, die finanziell, strukturell und personell unabhängig ist von der Türkei
-
Eine Kooperation auf Bundes- und Landesebene kann es mit einer DITIB nicht geben, solange sie personell und strukturell abhängig ist vom türkischen Staat
-
DITIB als Instrument der türkischen Außenpolitik und Diasporapolitik, um die türkeistämmige Community in Deutschland im Sinne der AKP zu prägen, darf nicht fahrlässig als religionspolitischer Partner der Bundesregierung aufgewertet werden.
Neuordnung des Asyl- und Migrationsrechts
Die Liberale Vielfalt nimmt insbesondere aus sog. migrantischen Communities überall
im Land wahr, dass die Belastung, die durch den Kontrollverlust in der
Zuwanderungspolitik bereits 2015 und in der Fortsetzung unter Innenministerin Faeser
eingetreten ist. Dabei ist hervorzuheben, dass unter den negativen ökonomischen und
gesellschaftlichen Folgen diese Gruppen besondere Betroffenheit aufweisen. Eine nachhaltige demografische Entwicklung in Deutschland erfordert weiterhin
gezielte Arbeitsmigration, unterstützt durch effektive Integrationsmaßnahmen. Solange
die Geburtenrate in Deutschland dauerhaft unter dem Erhaltungsniveau liegt, scheint
dies alternativlos zu sein. Die Liberale Vielfalt regt deshalb folgende Maßnahmen an:
- Um die Kontrolle über das hohe Gut des Schutzrechts Geflüchteter auch durch die bereits erwartbaren Volten des 21. Jahrhunderts retten zu können, muss Deutschland sich im Rahmen der europäischen Verträge für eine vollständige Verlagerung des Asyl- und Konventionsrechts auf die Europäische Union einsetzen. Die sich daraus ergebende Rechtsfolge muss dabei sein, dass jemand, der seinen Aufenthaltswunsch auf einen Fluchtgrund bezieht, keinerlei Recht hat, sich seinen Aufenthaltsort in der Europäischen Union auszusuchen. Die Unterbringung der Anwärter des Asylanspruchs und des Schutzanspruches muss ebenso wie die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge dabei unter den Voraussetzungen der EMRK und des Verfassungsrechts der typisierten Zielstaaten durchgeführt werden. Der Ort der Unterbringung hat sich nach Sparsamkeitsgesichtspunkten zu richten; Kinder müssen dabei besonders geschützt und auch ordentlich beschult werden. Die Finanzierung der Kosten dieses europäischen Schutz- und Unterbringungsanspruchs muss sich dabei nach Kriterien wie des bisherigen Wanderungssaldos, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der im laufenden Verfahren untergebrachten Personen und gegebenenfalls daraus entstehenden Folgekosten richten. Anerkannt Geflüchtete haben dabei den Rechtsanspruch, Maßnahmen zum Spracherwerb einer europäischen Sprache in Anspruch zu nehmen. Soweit Schutzsuchende eines Verbrechens beschuldigt und rechtskräftig verurteilt werden, sind sie soweit möglich sofort zum Verbüßen ihrer Haftstrafe in deren Heimatland abzuschieben und sonst nach Verbüßen der Haftstrafe oder nach vorzeitiger Haftentlassung. Insoweit Abschiebehindernisse i. S. d. dann maßgeblichen EMRK bestehen, sind diese selbstverständlich zu akzeptieren.
Dem Antragsteller wird dabei anheimgestellt, einen Antrag auf Ausfall aus dem Asyl- und Konventionsstatus zu stellen, mit der Folge, dass er im Antrag auf sämtliche Ansprüche aus sozialen Sicherungssystemen für einen Anwartschaftszeitraum von drei Jahren und auf sämtliche Ansprüche auf Aufenthalt verzichtet. Er erklärt sich einverstanden, dass für den Antragszeitraum sein Asylverfahren oder sein Antrag auf den Schutzstatus ruht, soweit das Verfahren noch nicht beschieden ist. Er bekommt dafür aber den bedingt befristeten Aufenthalt in seinem ausgewählten Zielland. Dieser Antrag muss an folgende Voraussetzungen geknüpft sein:
a) Der Antragsteller legt im Antragsverfahren gültige vollständige Ausweis- oder Passdokumente vor, die seinen Herkunftsstaat abschiebungsrechtlich eindeutig bestimmbar machen. Die Behörde hat dies sorgfältig zur Akte zu nehmen.
b) Der Antragsteller hat ein Zielland anzugeben und den Spracherwerb auf B1-Niveau in der Amtssprache des Ziellands oder – soweit das Zielland dies zulassen möchte – den Spracherwerb der englischen Sprache auf mindestens diesem Niveau im europäischen Referenzrahmen mit einer geeigneten Prüfung nachzuweisen.
c) Gegen den Antragsteller dürfen im Staat der Unterbringung keine Strafverfahren anhängig sein. Soweit aus dem Herkunftsland Straftaten, die auch nach europäischem Recht einer Strafbarkeit zugänglich gewesen wären, bekannt sind, ist der Antrag abzulehnen. Die Antragstellung erfolgt aufschiebend bedingt auf die Vorlage eines Arbeitsvertrags im Zielland, dessen Befristung ein Jahr nicht unterschreitet.
Der Antragsteller soll dabei einen geeigneten Zeitraum von bis zu drei Monaten bestimmen, in dem er seine Einreise in das Zielland tätigt. Dem Antragsteller sind für den Zeitraum bis zur Einreise in das Zielland geeignete Materialien und der Zugang zum Internet zu gewährleisten, sodass er sich um eine Arbeitsaufnahme im Zielland bemühen kann. Ebenfalls wird es Anwerbern zu gestatten sein, aus dem Antragstellerpool Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen. In dieser Zeit trägt die Kosten der Unterbringung und die weiteren Kosten das Zielland.
Mit der Einreise in das Zielland läuft ein sechsmonatiger Zeitraum, in dem der Antragsteller seinen Antrag widerrufen kann. Die sich aus dem Widerruf ergebende Rechtsfolge ist, dass der Antragsteller in die Anschlussunterbringung zurückverbracht wird und sein Asylverfahren oder Schutzverfahren wiederaufgenommen wird oder der bereits festgestellte Status wiederauflebt.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Aufenthaltsvoraussetzung in Deutschland dann die berufliche Tätigkeit und die Selbstversorgung. Sozialleistungen erhält der Antragsteller in Deutschland erst nach einer Anwartschaftszeit von drei Jahren. Ein Familiennachzug nach Deutschland ist auch erst dann grundsätzlich möglich, wenn die volljährigen Mitglieder der Kernfamilie einen positiven Bescheid über den Asylstatus oder über den Schutzstatus erhalten haben. Minderjährige Familienmitglieder und Ehegatten darf der Antragsteller aus der Erstunterbringung stets in seinen in Deutschland gegebenenfalls aufgenommenen Wohnsitz mitnehmen. Diesen adäquaten Wohnsitz hat er nachzuweisen. Volljährigen Familienmitgliedern soll, soweit der Spracherwerb im für ihre Ausbildung erforderlichen Maßstab nachgewiesen werden kann, ebenfalls mit Ausbildungsaufnahme der Nachzug gewährt werden. Insoweit ist ebenfalls ein Verzicht auf die Rechte aus Asyl- und Konventionsverfahren sowie auf Ansprüche aus Sozialleistungen zu zeichnen; soweit das Aufenthaltsrecht des Antragstellers erlischt, erlischt auch das Aufenthaltsrecht der Familienmitglieder, es sei denn, sie haben selbst einen Antrag gestellt und erfüllen weiterhin die für ihren Antrag geltenden Voraussetzungen in ihrer Person.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Status gilt die Pflicht zur Sofortmeldung nach DEÜV. Ebenfalls besteht die Pflicht zur sofortigen Abmeldung von diesen Personen. Die Pflicht zur Abmeldung oder zur Unterbrechung der Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt für mehr als einen Monat ergeht ebenfalls als Sofortmeldung. Für den Fall der Abmeldung oder Unterbrechung ohne Arbeitsentgelt beginnt ohne weiteren notwendigen Verwaltungsakt eine Ausreisefrist des Arbeitnehmers. Sie beträgt zwei Monate und ist nicht verlängerbar. Auf den Ablauf der Ausreisepflicht folgt die Abschiebung ohne weiteren Verzug. Im Abschiebeverfahren ist er, soweit die sechs Monate der Widerrufsmöglichkeit nicht abgelaufen sind, noch einmal über das Recht zum Widerruf des Antrags zu belehren und, soweit kein Widerruf erfolgt, in das Heimatland abzuschieben. Nach Ablauf der sechs Monate ist in jedem Fall in das Heimatland abzuschieben.
Mit Wiederanmeldung einer beruflichen Tätigkeit soll die Ausreisefrist im Ablauf gehemmt werden. Ab dem Anmeldetag erhöht die Dauer der Tätigkeit die bisherige Ausreisefrist wieder bis zur Höchstgrenze von zwei Monaten. Soweit der Antragsteller beantragt, die Ausreisefrist aufzuheben, und er dabei nachweisen kann, dass er über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seine Wohn- und Lebenssituation in Deutschland eigenständig aufrechtzuerhalten, kann er sie aufheben unter der Bedingung, sich einverstanden zu erklären, dass in der Zeit der Nichtbeschäftigung die Anwartschaftszeit eingefroren ist.
Soweit der Antragsteller in seiner dreijährigen Anwartschaft eines Verbrechens beschuldigt wird, tritt eine Ablaufhemmung der Frist bis zum Abschluss des Strafverfahrens ein; mit rechtskräftiger Verurteilung ist er entweder zum Verbüßen der Haftstrafe in sein Heimatland abzuschieben, soweit dies verfassungsrechtlich zulässig ist; soweit dies nicht zulässig ist, darf jede vorzeitige oder reguläre Haftentlassung nur in den Staat seiner Erstaufnahme und in ein dortiges Aufnahmezentrum erfolgen unter sofortiger Vorbereitung seiner Abschiebung. Ein Bleiberecht in der EU soll er dann nicht mehr erlangen können. Es wäre verfassungsrechtlich zu prüfen, inwieweit der Status als besonderer Grund für eine Untersuchungshaft gewertet werden kann, soweit der Täter keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht.
Für eine Verurteilung, bei der der Beschuldigte als vorbestraft i. S. des geltenden Strafrechts gilt, soll mit der Verurteilung in richterlichem Ermessen stehen, ebenfalls für die Personen in diesem Aufenthaltsstatus die Ausreiseverpflichtung nach oder vor Verbüßung der Strafe im oben genannten Sinne aussprechen zu dürfen. Selbiges Recht soll die Staatsanwaltschaft bei Erlass eines Strafbefehls erhalten, der insoweit seine Wirkung entfaltet, als ihm nicht widersprochen wird.
Der Antrag kann für jedes Zielland nur einmal gestellt werden. Die Staaten der EU haben das Recht, einen Antragswiderruf in einem anderen Staat als Ausschlussgrund für die Antragstellung zu definieren und dabei auch die Gründe des Antragswiderrufs und weitere Merkmale aus dem Verfahren zu berücksichtigen.
Frontex soll dabei zu einem gemeinsamen europäischen Grenzschutz aufgerüstet werden, wobei Kontingente der für den Grenzschutz tätigen Polizeieinheiten der Mitgliedsstaaten eingesetzt werden. Neben der Grenzkontrolle sollen die Beamten die ersten Ansprechpartner sein für das legale Schutzverfahren. Wer sich unverzüglich nach Grenzübertritt bei Frontex meldet, soll bei der Bearbeitung seines Antrags bei der Bearbeitungszeit Vorteile erlangen können.
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Jede Person, die ohne ein gültiges Visum bundesdeutschen Boden betritt, muss zurückgewiesen werden und ist auf das europäische Asylverfahren zu verweisen. Sie hat das Land der ersten Einreise in das Unionsgebiet dabei offenzulegen; tut sie dies nicht, wird nach Aktenlage entschieden und im Zweifel ein Schutzanspruch versagt.
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Daneben begrüßt die Liberale Vielfalt ausdrücklich die bereits genannten vorgeschlagenen regulären Migrationswege, insbesondere die als solche skizzierten des Präsidiums im Beschluss vom 20.04.2023. Soweit Personen nach Nr. 1 die Voraussetzungen des so geplanten Punktemodells erfüllen, können sie neben dem Antragsrecht nach eins, welches keinen gesonderten Qualifikationsnachweis erfordert, auch das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz nutzen, welches ggf. weniger harte Voraussetzungen an einen Aufenthalt formuliert.
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Für Personen, die vor dem Inkrafttreten der oben genannten Maßnahmen die Einreise nach Deutschland glaubhaft machen können, soll die bisherige Rechtslage weitergelten. Die Personen haben aber die Möglichkeit, in das neue Recht zu optieren, ohne dabei Deutschland verlassen zu müssen. Ihre Unterbringung erfolgt dann weiterhin in Deutschland.
Chancen von staatenlosen Menschen in Deutschland verbessern
In Deutschland leben knapp 29.500 Menschen anerkannt ohne Staatsangehörigkeit,
sogenannte Staatenlose. Diese Menschen sind von keinem Staat der Welt als Staatsangehörige anerkannt und befinden sich daher in einer rechtlichen und gesellschaftlichen Ausnahmesituation. In einer freien und gerechten Gesellschaft darf
die Herkunft eines Menschen nicht über den Zugang zu Bildung, Arbeit,
Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen entscheiden. Deshalb fordern wir:
1. Anpassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Die außerhalb des StAG liegende Regelung zum Erwerb der Staatsangehörigkeit für im
Inland geborene Staatenlose (Art. 2 StaatenlMindUbkAG) soll in das StAG überführt werden und vereinfacht werden, zum Beispiel durch die Verkürzung der
Mindestaufenthaltsdauer auf 3 Jahre oder der Änderung der Anforderung an den
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland von „dauernd“ zu „gewöhnlich“.
2. Einführung eines expliziten bundesgesetzlich geregelten Verwaltungsverfahrens zur Feststellung der Staatenlosigkeit
Um die Chancen von Menschen ohne Staatangehörigkeit zu verbessern, soll eine Anspruchsgrundlage für die Feststellung der Staatenlosigkeit geschaffen werden. Die Anerkennung der Staatenlosigkeit ist Voraussetzung für die bereits genannte Einbürgerung nach Art. 2 StaatenlMindUbkAG, für erleichterte Einbürgerung, das Recht auf Arbeit, Bewegungsfreiheit und einen rechtmäßigen Aufenthalt. Die Prüfung und potenzielle Feststellung der Staatenlosigkeit erfolgt aktuell lediglich inzident in anderen Verwaltungsverfahren, z.B. bei Beantragung eines Reiseausweises für Staatenlose oder Aufenthaltstitels. Da die Beweislast bei den Antragstellenden liegt und die Bewertung vorgelegter Nachweise von der Art und Weise der Ermessensausübung der kommunalen Behörde abhängt, kommt es zu erheblichen
Unterschieden zwischen den kommunalen Entscheidungen. Hinzu kommt, dass die inzidente Feststellung von Staatenlosigkeit in anderen Verwaltungsverfahren nicht bindend ist, sondern erneut geprüft und aberkannt werden kann.
Wirtschaftsreformen für das liberale Aufstiegsversprechen
Die Liberale Vielfalt begrüßt das Wirtschaftswendepapier des Bundesvorsitzenden der
FDP und des Bundesvorstandes der FDP vollumfänglich.
Ergänzend zu diesen Maßnahmen fordern wir zur Stärkung des persönlichen
Vermögensaufbaus und der Wohneigentumsquote folgende Maßnahmen:
-Die Erwerbsnebenkosten beim Grundstückserwerb müssen sinken. Weiterhin fordern wir gemeinsam mit unserer Mutterpartei den Erwerb für die erste eigengenutzte Immobilie
von der Grunderwerbsteuer bis zu einem Kaufpreis von 500.000,00 EUR freizustellen.
Ebenfalls wollen wir diesen Erwerb hinsichtlich der Grundschuldbestellungskosten und
der Eintragungskosten in das Grundbuch gebührenfrei stellen. Weiterhin fordern wir
die gesetzlich festgelegten Notargebühren auf einen Höchstbetrag von 500,00 EUR zu
deckeln für die Kaufpreisurkunde und von 300,00 EUR für die Grundschuldbestellung,
soweit ein analog zum Standardprotokoll für die GmbH-Gründung verwendeter Kaufpreis-
und Bestellungsentwurf Verwendung findet. Die Erwerbsnebenkosten würden so auf ein
Minimum reduziert.
-Die Gestehungskosten einer Immobilie müssen ebenfalls sinken. Dazu regen wir an,
dass im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft weitere
Standardisierungsvorhaben im Bereich der Modularhäuser und der
Modularmietwohngrundstücke geschaffen werden, für die dann ein deutlich geringerer
Planungs- und Genehmigungsaufwand notwendig wäre. Wir fordern, dass diese
Standardisierungen in einem gewissen Umfang sogar bestehende Bebauungspläne aufheben
sollen.
-Die Finanzierungskosten von Immobilien sollen ebenfalls sinken. Dazu regen wir an,
dass über die KfW ein über die bisherige ökologisch-orientierte Förderung
hinausgehendes Familienaufstiegsprogramm aufgelegt wird mit deutlich verbilligten
Zinssätzen für Personen, die den Nachweis erbringen können aus geringverdienenden
Einkommensschichten zu stammen, aber dennoch über ausreichende Bonität und
langfristige Tragfähigkeit verfügen.
Ebenfalls schließen wir uns ausdrücklich den Forderungen nach einer aufstiegsorientierten Besteuerung an und ergänzen diese:
-Der Tarif auf Rädern soll endlich kommen; die kalte Progression muss enden und das auch dann, wenn ein allzu einnahmenorientierter Bundestag diesen nicht gewähren will.
Eine Steigerung des Durchschnittssteuersatzes ohne reale
Einkommenssteigerung ist objektiv ungerecht.
-Soweit Immobilien neu errichtet werden sollen auch vor der Haushaltsaufnahme die
Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzbar sein.
-Soweit ein Unternehmer nach Kauf oder Gründung Arbeitsplätze schafft, soll die
Hinzurechnung eines insoweit aufgelösten Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG
stufenweise abgeschmolzen werden. Dieser Zuschuss muss als De-Minimis-Beihilfe
behandelt werden.
-Das Vorkaufsrecht von Mieter von Wohnungen bei erster Umwandlung in einer
Wohnungseigentümergemeinschaft wieder einzuführen und zu stärken.
Beschlüsse der BMV vom August 2024
Ernennung zu Ehrenvorsitzenden
Julian Barazi und Irene Schuster werden zu Ehrenvorsitzenden ernannt.
Beschlüsse der BMV vom Dezember 2023
Leitantrag – Patriotismus für Deutschland – wir lieben dieses Land
Positionierung zu außenpolitik
Beschlüsse der BMV vom Februar 2022
12-Punkte Sofortprogramm für eine erfolgreiche Einwanderung und Integration
Deutschland ist ein modernes Einwanderungsland. Ziel der nächsten Jahre muss es sein, zeitnah auch ein erfolgreiches Einwanderungs- und Integrationsland zu werden. Dazu fordert die Liberale Vielfalt e.V. die sofortige Umsetzung des folgenden 12-Punkte Katalogs, der eine erste, aber keine vollumfängliche, Grundlage gibt.
- Die Erlernung der deutschen Sprache ist für eine erfolgreiche Integration von zentraler Bedeutung. Daher fordern wir die Vereinfachung des Zugangs zu Deutsch-Kursen für Zuwandernde aller Art. Den Anspruch auf solche Sprachkurse möchten wir jenseits der Zugewanderten mit Aufenthaltstitel ausweiten. Des Weiteren fordern wir die Einführung eines Gütesiegels für Sprachkurse, die im Rahmen der Einbürgerung anerkannt sind.
- Der Zugang zum Arbeitsmarkt muss für alle Zugewanderten erleichtert und daher der Erhalt einer Arbeitserlaubnis entbürokratisiert werden. Insbesondere fordern wir, dass alle Menschen mit deutschem Wohnsitz eine solche Arbeitserlaubnis erhalten.
- Das Recht auf Asyl ist von großer humanitärer Bedeutung und muss gewährleistet bleiben. Des Weiteren fordern wir eine Modernisierung in Richtung eines erweiterten Bleiberechts für erfolgreich integrierte Zugewanderte. Wir bekennen uns in diesem Kontext zum Spurwechsel. Eine erfolgreiche Integration ist u.a. an der Erlernung der deutschen Sprache, der Einbringung in den Arbeitsmarkt, aber auch durch kulturelles/ehrenamtliches Engagement gekennzeichnet.
- Dieses Recht auf Asyl kann jedoch verwirkt werden. Daher setzen wir uns für konsequente Rückführungen von Intensivstraftätern, Kriminellen und Gefährdern ein. Das gleiche gilt für abgelehnte Asylbewerber, es sei denn, sie vollziehen den Spurwechsel.
- Die Zuwanderung birgt enormes kulturelles Potential. Die Erfahrung zeigt, dass Eingewanderte gerade im Bereich des Ehrenamtes ein großer Gewinn sein können. Dies fördert auch die interkulturelle Kommunikation. Außerdem spielt das Ehrenamt in der Begleitung und Integration von Flüchtlingen eine zentrale Rolle. Daher fordern wir die Einführung einer Ehrenamtskarte mit kommunalen Privilegien (Preiserlasse in Museen u.Ä.), aber auch eine verstärkte Vernetzung der ehrenamtlichen Aktivitäten durch digitale Plattformen (Ehrenamts-Tinder).
- Einbürgerungen dürfen kein langweiliger bürokratischer Akt sein. Gemeinsam mit unseren neuen Mitbürgern, möchten wir die Option schaffen diesen Schritt feierlich mit einem Festakt zu begehen, der diese neuen Deutschen würdig aufnimmt und feiert. Daher fordern wir die Einführung von festlichen Einbürgerungstagen in den zuständigen Ämtern. Diese Feiern sollen im Zeichen der Nationalfarben und den Farben der europäischen Union stehen und mit der Nationalhymne und der europäischen Hymne begleitet werden, denn wir stehen zu einem attraktiven liberalen Patriotismus.
- Die Zuwanderung nach Deutschland hat viele erfolgreiche Beispiele. Als wesentliches Integrationshemmnis machen Experten seit Jahren das einseitig negative Bild aus, das gesendete und gedruckte Meinungsführer-Medien von Menschen mit Migrationshintergrund zeichnen. Wir fordern die Umsetzung einer Initiative “100 Leuchttürme der Vielfalt”, die 100 der vielen Beispiele für gelungene Integration präsent macht.
- Die Integration in das Bildungssystem ist gerade für die Kinder von zentraler Bedeutung. Wir bekennen uns daher zu zwei verpflichtenden Kindergartenjahren. Des Weiteren fordern wir den weiteren Ausbau von Talentschulen nach nordrhein-westfälischem Vorbild.
- Die deutsche Wirtschaft und Industrie ist auf die Einwanderung von Fachkräften angewiesen. Wir fordern daher die Einführung eines Punktesystems für die Einwanderung nach kanadischem Vorbild, das auch soziale Aspekte berücksichtigen
soll. Gerade für Gründungswillige muss Deutschland ein Place-to-be mit einer florierenden Startup Kultur sein. Die Gründung muss insgesamt erleichtert werden. Unter Eingewanderten sind der Gründungswille überdurchschnittlich vertreten. Um den verschiedenen Facetten von Einwanderung gerecht zu werden, fordern wir die Einrichtung eines umfassenden Einwanderungsprogramms für internationales Spitzenpersonal, Gründungswillige und Mangelberufe. - Die letzten Jahre waren auch geprägt von rassistischen und antisemitischen Entwicklungen in der Staatsgewalt. Das Vertrauen in die Polizei ist von großer Bedeutung für den Rechtsstaat Deutschland. Die aktuelle Praxis der Ermittlung von potenziellen Straftaten seitens der Polizei durch die Polizei ist zur Förderung dieses Vertrauens nicht zweckmäßig. Wir setzen uns daher für die Einführung von externen Ermittlungsstellen für solche Sachverhalte nach dänischem Vorbild ein.
- Wir fordern die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU Zugewanderte. Diese Person soll das Wahlrecht mit dem Erhalt des unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten, aber spätestens nach 5 legalen Jahren in Deutschland.
- Wir fordern die Einführung eines Partizipationsrates, der Empfehlungen für Gesetze aussprechen kann. Dieser Rat soll im ständigen Austausch mit dem Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration stehen. Zudem muss sichergestellt werden, dass in dem Rat die ethnische Vielfalt der deutschen Bevölkerung hinreichend repräsentiert ist.
Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.
Positionspapier zur Fortentwicklung des Antidiskriminierungsrechts
Gleiche Zugangsbedingungen sind ein Grundpfeiler des Liberalismus. Diese umfassen, dass Menschen – unabhängig von Ihrer Herkunft und/oder ihrer Konfession – grundsätzlich den selben Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Institutionen in unserer Gesellschaft haben müssen. Für eine geeinte Gesellschaft sind daher Einlasspraktiken in öffentlichen Einrichtungen, die in diskriminierender Weise auf die Rasse oder die Religion eines Mitmenschen abstellen schlichtweg unerträglich. Geschäftspraktiken, die – ausdrücklich oder mittelbar – den gezielten Ausschluss von Bevölkerungsgruppen in Einrichtungen (wie Fitnessstudios, Bars, Clubs etc.) ohne nachvollziehbaren Zweck praktizieren sind demnach abzulehnen und dürfen nicht mit wirtschaftlichem Erfolg belohnt werden.
Das derzeit dazu geschaffene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 bietet dazu nach unserer Auffassung im Grundsatz den richtigen Schutzbereich. Allerdings regelt das AGG derzeit nur den zivilrechtlichen Schutz gegen Diskriminierung im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zwischen Privatpersonen.
Dies bedeutet für den schutzwürdigeren Diskriminierten, der in der Regel dem ihn diskriminierenden Unternehmer für gewöhnlich in seiner rechtlichen
Verteidigungsfähigkeit nicht gleichgestellt ist, dass er neben der Beweislast auch die, für eine Rechtsberatung und etwaige Anzeige in oftmals völliger Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens erhobenen Anwaltskosten in Vorkasse treten muss. Dies werten wir unter Anderem als eine Ursache für die geringere Anwendung des AGG im Zivilrecht.
Bislang sind diskriminierende Geschäftspraktiken straf- und verwaltungsrechtlich nicht justiziabel – das AGG sieht hier lediglich nicht näher definierte Schadenersatzansprüche und ergänzende Ansprüche des Diskriminierten vor.
Das reicht uns nicht aus. Diskriminierung schädigt nicht nur das betroffene Individuum, sondern die gesamte Gesellschaft! Unser Straf- und Verwaltungsrecht kennt viele Vorschriften, die auf vielen anderen Rechtsgebieten – sei es Umwelt, Verkehr oder ähnlichem – Schutzbereiche definiert die nur ihren Ursprung im Gemeinwohlinteresse haben.
Wir fordern deshalb eine verwaltungsrechtlichen Grundlage zur ordnungsbehördlichen Überprüfung und Sanktionierung für Verstöße gegen das AGG. Dabei wollen wir den Schutzbereich im Wesentlichen beibehalten. Verfolgbar danach kann sich aber nach unserem Willen nur machen, wer Unternehmer im zivilrechtlichen Sinne ist oder als solcher gilt, eine Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts ist und dabei am allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Verkehr teilnimmt. Ausgeschlossen sollen rechtlich selbständige Subjekte von der Regelung dann sein, wenn der Errichtungszweck der Körperschaft dies ausdrücklich vorsieht und der Zweck erkennbar selbst nicht der Diskriminierung, sondern der Interessenvertretung abgrenzbarer gesellschaftlicher Gruppen dient.
Dabei sehen wir zwei Eskalationsstufen vor.
Die Diskriminierung im Einzelfall durch ist durch Bußgeld zu ahnden. Das Bußgeld wäre bei jedem Folgeverstoß zu verdoppeln und ist angemessen nach den Vermögensverhältnissen des Unternehmers oder der Körperschaft zu bemessen.
Die Diskriminierung als Grundmodell des Auftritts im Verkehr soll nach unserer Vorstellung noch härter geahndet werden. Dies hätte immer dann zu gelten, wenn mindestens eine diskriminierende Geschäftspraktik unabhängig von der dahinterstehenden Motivlage zur Grundlage beim Auftritt im Verkehr des Beschwerten gehört. Dazu halten wir ein deutlich erhöhtes Bußgeld für angemessen, welches sich
ebenso verdoppelt. Das Bußgeld ist dann angemessen nach den Vermögensverhältnissen des Unternehmers oder der Körperschaft zu bemessen. Dabei sehen wir die Grundsätze der Tatmehrheit nach § 20 OWiG nicht als erfüllt an, weil die Errichtung eines Grundmodells des Auftritts eben keine Einzelfalldiskriminierung ist und es sich nach unserem Verständnis nicht um die gleiche Handlung handelt. Diese Auffassung ist so kodifiziert ins Gesetz aufzunehmen. Stellt der Unternehmer seine AGG-widrige Praxis nicht unverzüglich ein, zählt das als weiterer Verstoß.
Bei drei Verstößen gegen die AGGs im Einzelfall gilt die durch den Verstoßenden widerlegbare Vermutung, dass es sich um eine Diskriminierung als Geschäftsmodell handelt.
Dazu fordern wir, dass auf Landkreisebene eine analog zur Wirtschaftskontrolle arbeitende Stelle eingerichtet wird. Diese ist dann für die Überprüfung der Hinweise und Ermittlung zuständig, kann aber auch auf eigene Initiative die Geschäftspraktiken besonders exponierter Betriebe oder Verwaltungsteile überprüfen. Dabei hat sie neben der Verfolgung von Verstößen Hilfe bei konzeptionellen Verbesserungen zur Herstellung von Diversität zu leisten.
Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.
Beschlussvorlage zum Beschluss des Bundesvorstandes zu Kooperationen mit Organisationen
Die Liberale Vielfalt hat im Bundesvorstand einen Beschluss gefasst zur Kooperation mit anderen Organisation.
Dazu möge die Bundesmitgliederverammlung folgendes beschließen.:
- Der bisherige Beschluss wird aufgehoben.
- Er wird ersetzt durch folgenden bindenden und satzungskonform herbeigeführten Beschluss.
Zu Kooperationen beschließt die Versammlung mithin folgendes.
Wir lehnen Kooperationen mit juristischen und natürlichen Personen ab, die den demokratischen Verfassungsstaat fundamental ablehnen. Unter den Kriterien die den demokratischen Verfassungsstaat für uns ausmachen verstehen wir analog zu den Bereits im SRP-Verbotsurteil definierten Kriterien (BVerfG v. 23.10.1952, 1 BvB 1/51):
- den Gewaltausschluss; damit ist auch ausdrücklich der Ausschluss der Gewaltverherrlichung oder offenen Billigung von Gewalt außerhalb des Rechtsrahmens des Grundgesetzes (z. B. die Forderung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs) in unseren Augen erfasst.
- den Ausschluss der Willkürherrschaft und die rechtsstaatliche Herrschaftsordnung wie sie das BVerfG in seiner dauernden Rechtsprechung definiert.
- die Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit; dies gilt universal auch für Völkerschaften außerhalb unseres Wirkungsbereichs, gegen die sich eine Ablehnung anhand Zugehörigkeitskriterien richtet.
- cie Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten universalen Menschenrechten, vor allem dem Recht der Person auf Leben und freie Entfaltung, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Wenn nur eines dieser Kriterien nachweislich und unbezweifelbar auf die Ordnung und den Zustand der Bundesrepublik Deutschland gerichtet abgelehnt wird, gilt die betroffene Person als für uns nicht kooperationswürdig.
Hinsichtlich der Ablehnung dieser Kriterien die auf die Ordnung und den Zustand eines EU-Mitgliedsstaats, NATO-Mitgliedsstaaten, Major non-NATO allies nach der Definition der US-Regierung und der EFTA-Mitgliedsstaaten gerichtet ist, gilt ebenso bei nur einem dieser Kriterien die Person als nicht kooperationswürdig.
Hinsichtlich der nachweislichen und unbezweifelbaren Ablehnung dieser Kriterien gerichtet auf alle sonstigen Staaten führen zwei der vier Kriterien zur Kooperationsunwürdigkeit.
Zur Bestimmung des Kriteriums „nachweislich und unbezweifelbar“ ist sich hierbei ausschließlich am inhaltlichen Wortlaut von öffentlichen und nichtöffentlichen Äußerungen der Person oder im Namen der Person zu orientieren. Für eine juristische
Person gilt, dass die Aussagen des geschäftsführenden Organs oder eines Bevollmächtigten desselben zur Beurteilung herangezogen werden – Aussagen von bspw. einfachen Mitgliedern eines Vereins reichen hierzu nicht aus.
Zurückgenommene oder durch Richtigstellung überholte Aussagen der Person sind nicht heranzuziehen. Der Bundesvorstand kann dies für eine Organisation feststellen und hierzu eine „Blacklist“ führen; er hat dies unter Nennung der wortlautgetreuen Aussage auf die die Feststellung gerichtet ist zu tun. Jedem Mitglied steht es frei, die Blacklist einzusehen und die Streichung von Personen zu beantragen; über den Antrag entscheidet zunächst der Bundesvorstand in seiner nächsten Sitzung, und bei fehlender Abhilfe die nächste stattfindende Bundesversammlung.
Die Landesverbände sind ermächtigt, in gleichem Verfahren Blacklists zu führen. Sie sollen die Aufnahme dem Bundesverband melden.
Unter Kooperation im Sinne dieses Beschlusses verstehen wir insbesondere,
- das gemeinsame Auftreten als Veranstalter mit nicht kooperationswürdigen Personen.
- das gemeinsame Auftreten bei politischen Aktionen als Veranstalter
- das Werben mit der kooperationsunwürdigen Person als Gesprächspartner
- die Mittelverwendung für Aktionen an denen solche Personen beteiligt sind
sowie alle anderen Handlungen, die eine Stärkung des öffentlichen Ansehens, ein Sich- Gemein-Machen oder eine Stärkung der Mittelausstattung, mittelbar oder unmittelbar, nach sich ziehen.
Ausdrücklich nicht darunter fällt die reine Teilnahme an einer Debatte mit diesen Personen. Dazu will dieser Beschluss ausdrücklich sogar ermutigen – das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.
Keine Subvention für Antisemitismus
Die BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) verneint das Existenzrecht Israels und fordert eine internationale Isolation dieses Staats. Am 17. Mai 2019 wurde die Resolution BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen im Bundestag verabschiedet, welche feststellt, dass die BDS-Bewegung antisemitisch motiviert ist und daher die Förderung der BDS-Bewegung durch Bundesmittel verbietet.
Am 10. Dezember 2020, dem ersten Tag des Chanukka Fests, veröffentlichte eine Reihe bedeutender staatlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit. Zu den Unterzeichnern gehören Institutionen wie bspw. das “Wissenschaftskolleg zu Berlin” und der “Württembergische Kunstverein Stuttgart”. In diesem Positionspapier kritisieren die Initiatoren und Unterstützer die BDS-Resolution, da jene die Freiheit von Kunst und Wissenschaft einschränken würde. Dieser Initiative folgte am 17. Dezember 2020 ein offener Brief mit dem Titel Wir können nur ändern, was wir konfrontieren, der von über eintausend Kunstschaffenden und Akademikern unterschrieben wurde. In diesem wurde die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit begrüßt.
Die Liberale Vielfalt lehnt jede Form von Antisemitismus ab und bekennt sich daher
zur BDS-Resolution vom 17. Mai 2019. Wir halten das Positionspapier Initiative GG 5.3 Weltoffenheit und den Unterstützerbrief Wir können nur ändern, was wir konfrontieren für vollkommen verirrt und verurteilen falsche Toleranz zugunsten antisemitischer Gruppierungen und Einzelpersonen.
Wer in den bezahlten Dialog mit Antisemiten gehen möchte, sollte keine Förderung durch den deutschen Steuerzahler erwarten. Daher fordern wir die deutschen Landesparlamente auf, dem Bundestag zu folgen und eine eigene BDS-Resolution auf Landesebene zu verabschieden. Diese sollte beinhalten:
- Die eindeutige Ablehnung jeder Form von Antisemitismus und ein klares Bekenntnis zu konsequentem politischen Handeln gegen jede Form von Antisemitismus. Dies inkludiert insbesondere die Aufforderung an die Landesregierung, weiterhin der Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus nachzukommen.
- Die Einstufung der BDS-Bewegung als antisemitische Bewegung.
- Die Zusage, dass keiner Organisation, die sich antisemitisch äußert oder das Existenzrecht Israels in Frage stellt, Räumlichkeiten oder Einrichtungen unter Landesverwaltung zur Verfügung gestellt wird.
- Die Aufforderung an die Landesregierung selbst keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen.
- Das allgemeine Bekenntnis dazu, Organisationen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
- Das Bekenntnis dazu, Projekte, welche die BDS-Bewegung oder ihre Ziele aktiv unterstützen, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
- Die Aufforderung an die Kommunen, sich diesen Maßnahmen anzuschließen.
Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.
Öffentlicher Gebetsruf an Moscheen ist Sache der Kommunen
Die Stadt Köln hat am 07. Oktober 2021 erlaubt, dass auf Antrag und unter Auflagen die Moscheegemeinden, die dies wünschen, ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen können. So darf der Gebetsruf freitags in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt Köln und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.
Wir sind uns der Irritationen, die durch den Vorstoß der Stadt Köln entstanden sind, bewusst und nehmen die Besorgnisse sehr ernst. Auch hätten wir uns statt eines lokalen Vorstoßes eine breite Diskussion in Gesellschaft und Politik gewünscht, die in respektvollem Umgang miteinander die Überzeugung des Anderen achtet, Brücken baut und nach gemeinsamen Lösungen sucht, auch und gerade im Wissen um Verschiedenheit.
Alle Gläubigen und Religionsgemeinschaften haben auf dem Boden des Grundgesetzes und seiner Werteordnung zu stehen und es gilt i.d.R. der Vorrang der Verfassung vor religiösem Recht. Das Grundgesetz schützt sie selbst dann, wenn Sie in Gegnerschafft zueinander stehen und andere des Irrtums oder der Häresie bezichtigen, es sei denn, sie greifen zu rechts- oder verfassungswidrigen Mitteln. Im Namen vieler Religionen wurden Menschen verfolgt und es stehen auch heute noch immer nicht alle Gläubige und Religionsgemeinschaften auf dem Boden des Grundgesetzes. Es ist daher die auch wehrhafte demokratische Zivilgesellschaft, die den Gläubigen und Religionsgemeinschaften Freiheit und Aufgabe in ihrer Mitte einräumt, ihre Reichweite bestimmt und sie notfalls auch in die Schranken weist.
Religion ist ein Grundbedürfnis vieler Menschen, prägt ihr Leben in vielfältiger und individueller Weise, stiftet Sinn und Gemeinschaft und ist Teil von Kulturen. Sie ist ein Menschenrecht und daher in Artikel 4 des Grundgesetzes umfassend geschützt. Ein wichtiger Teil dieses Schutzes ist die sichtbare Ausübung der Religion auch im Alltag auf mannigfaltige Weise, so z.B. religiöse Feste und Feiertage, Zeremonien oder das gemeinsame Versammeln zu Gottesdienst oder Gebet (positive Religionsfreiheit). Gleichwohl schützt Artikel 4 auch die Freiheit von Religion (negative Religionsfreiheit). Diese Freiheiten sind weder teilbar, noch relativierbar und sie lassen sich auch nicht gegeneinander ausspielen, sondern sind unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen gewissenhaft gegeneinander abzuwägen. Der öffentliche Aufruf zu Gebet, Versammlung oder Gottesdienst ist für die Ausübung von Religion nicht zwingend erforderlich, jedoch innerhalb der Grenzen positiver Religionsfreiheit zulässig. Seine Umsetzung kann daher nur im Dialog unter gewissenhafter Abwägung der widerstreitenden Interessen, nachbarlicher Rücksichtnahme und dem Willen zum Kompromiss für alle Seiten befriedigend umgesetzt werden.
Aus unserer Sicht obliegt die Entscheidung für die Zulassung zum öffentlichen Gebetsruf an Moscheen vielmehr den Kommunen. Die Ausführung des Gebetsrufes betrifft nur die unmittelbare örtliche Nachbarschaft, die in einen Diskurs treten muss und viel besser bestimmen kann, ob und unter welchen Bedingungen der Gebetsruf in der Gemeinde erlaubt wird. Dies fördert öffentliche Akzeptanz und praktische Ausführung einer Mehrheit der lokalen Bewohner. So wird im Beispiel Köln etwa die Lautstärke des Rufes je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt. Die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde muss im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Dadurch besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, einzeln oder im Verbund, Beschwerde einzureichen und eine erstmalige Zulassung zu revidieren.
Da der öffentliche Gebetsruf an Moscheen ebenso wie jeder öffentliche Aufruf anderer Religionsgemeinschaften für die Religionsausübung nicht zwingend erforderlich ist, bedarf es aus unserer Sicht eines umfassenden Diskurses über religiöse Betätigung insgesamt, ob und inwieweit sie für die Vermittlung von Religion und ihren Inhalten erforderlich und sinnvoll ist. Zudem wünschen wir uns eine stärkere Auseinandersetzung mit den Risiken politischer Religiosität in Deutschland. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem säkularen Staat ebenso wie zu einer aufgeklärten Religiosität, die im Andersdenkenden stets auch den Menschen und Staatsbürger in seiner Freiheit und Würde anerkennt. Erst aus der Einsicht in die Vielfalt unserer Gesellschaft erwächst jene Stärke, die Unterschiede nicht als Zumutung begreift, sondern als Bereicherung.
Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.
Code of Conduct: Verhaltenskodex der Liberalen Vielfalt
Einleitung
Dieser Code of Conduct soll Leitlinien und Erwartungen festlegen, mit denen wir die Zusammenarbeit in der Liberalen Vielfalt gestalten. Wir möchten diese Leitlinien dokumentieren, um unsere Organisation und ihre Mitglieder längerfristig weiterzuentwickeln und zu fördern. Wir vertrauen auf den guten Willen und die guten Intentionen unserer Mitglieder und darauf, dass dieser Kodex in ihrem Sinne ist. Deswegen soll dieser Leitfaden als Grundlage dafür dienen, was wir voneinander erwarten und gleichermaßen, an wen sie sich wenden können, wenn diese Erwartungen verletzt werden.
Die Bedeutung eines Verhaltenskodex
Dieser Verhaltenskodex ist eine Säule für die Entwicklung unserer Organisation. Hierbei stehen zwei Punkte im Fokus:
Gemeinsamkeiten
Ein Verhaltenskodex schafft Gemeinsamkeit. Er legt bestimmte ethische Verhaltensweisen fest.
Grundlinien
Der Kodex gibt den Mitgliedern nicht nur einen bestimmten Kurs in unsicheren Situationen vor, sondern liefert eine klare, unmissverständliche Aussage über unsere Werte.
Unser Kodex
Wir gehen respektvoll, auf Augenhöhe und tolerant miteinander um. Vielfalt gehört zu unserem Leitbild, ebenso wie eine Kultur der Chancengerechtigkeit.
Wir wollen, dass sich alle in unserer Organisation wohlfühlen. Alle Mitglieder und insbesondere Mandatsträger:innen sind Vorbilder. Wir dürfen nicht wegsehen, wenn wir Verstöße beobachten, sondern müssen für unsere Werte eintreten.
Unsere Werte
Chancengerechtigkeit
Wir bieten gleiche Chancen für alle. Dabei wollen wir nicht nur Diskriminierung verhindern, sondern Teilhabe aktiv fördern, ganz unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Behinderung und Religion.
Respekt und Wertschätzung
Wir respektieren andere Meinungen und suchen nicht die Konfrontation, sondern den Dialog. Deshalb arbeiten wir gemeinsam an einer respektvollen Diskussionskultur: Es gibt Kritik an der Sache aber nie an der Person bzw. Persönlichkeit eines Menschen. Deshalb stehen wir ein für eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung.
Klare Grenzen
Wir verschreiben uns dem Anspruch von Freiheit mit Verantwortung. Um diesem gerecht zu werden, setzen wir klare Grenzen: Verstöße gegen unsere Werte akzeptieren wir nicht. Respektlosigkeit, Übergriffe, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Rassismus, Antisemitismus oder sonstige abwertende Verhaltensweisen haben bei uns keinen Platz.
Ombudsmitglied
Wo Menschen sich engagieren, kann es auch zu Konflikten und Fehlverhalten kommen. Um in solchen Fällen zu schlichten oder zu unterstützen, gibt es die Ombudsmitglied. Diese ist maßgeblich daran beteiligt, den Code of Conduct durchzusetzen. Jedes Mitglied kann die Ombudsmitglied kontaktieren:
Das Ombudsmitglied
- ist die erste Anlaufstelle für soziale Konflikte innerhalb der Organisation.
- ist verpflichtet, vertrauliche Gespräche für sich zu behalten und dürfen nur so viel Informationen an Dritte weitergeben, wie es das betroffene Mitglied wünscht.
- ist verpflichtet, die Anonymität der Betroffenen zu wahren, solange diese es nicht anders wünschen.
Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.
Veranstaltungen
Informationen zu kommenden und vergangenen Veranstaltungen finden Sie in diesem Bereich. Gerne informieren Sie sich auch einfach über unsere Social Media Kanäle.
Mitgliedschaft
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