Liberale Vielfalt


Selbstverständnis

Warum es uns gibt und mit welcher Haltung wir unterwegs sind erfährst Du hier.

Ziele

Was sind unsere Ziele und wie wollen wir diese erreichen.

Positionen

Aktuelle Positionen und Diskussionen.

Pressemitteilungen

Antisemitismus in Deutschland - und man hört mir wenig von der Antidiskriminierungsbehörde (12.10.23)

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman ist in diesen Tagen, in denen Menschen, Süßigkeiten anlässlich des Hamas-Terrors in Berlin verteilen auffallend zurückhaltend zum wahrnehmbar stärker gezeigten Antisemitismus in Deutschland.

„Die Antidiskriminierungsbehörde sollte sich zu den Ereignissen sichtbarer äußern.“, sagt Fardad Hooghoughi, Bundesvorsitzender der Liberalen Vielfalt. „Dass die Bundesbeauftragte dann ausgerechnet in dieser Zeit bekanntgibt, dass sie die Plattform „X“ verlässt, mit der Begründung, dass Antisemitismus und Rassismus auf der Plattform so stark seien, und aus einer zentralen Plattform des politischen Diskurses aussteigt, ist das falsche Signal von der Antidiskriminierungsbehörde. Statt X zu boykottieren, sollte Ataman in diesen Tagen zunächst einmal Samiudoun und die IZH auf die Tagesordnung der Antidiskriminierungsbehörde setzen.“ so Hooghoughi.

Verbotsprüfung der Grauen Wölfe muss auf die Tagesordnung

Wenn wir von der Brandmauer gegen Rechts sprechen, können wir den Rechtsextremismus der Grauen Wölfe in Deutschland nicht ignorieren.

Wir müssen uns als politisch Handelnde in Deutschland ehrlich machen, wenn wir uns über das türkisch-rechtsextreme Tattoo von Mesut Özil empören. Dass Özil ein leidenschaftlicher Unterstützer des Autokraten Erdogan ist, der in einer Koalition mit der rechtsextremen MHP – dem politischen Arm der Grauen Wölfe – die demokratischen Grundfreiheiten und den Rechtsstaat in der Türkei ausgehöhlt hat, ist hinlänglich bekannt. Dass er jetzt mit einem Tattoo seine ideologische Verbundenheit mit dem türkischen Rechtsextremismus offen zeigt, ist wenig überraschend.

Jenseits der Empörung über Mesut Özil müssen wir als politisch Handelnde in Deutschland uns kritisch fragen, wie unser Umgang mit der Ideologie der Grauen Wölfe in Deutschland ist. Die türkischen Rechtsextremen der Grauen Wölfe sind in Deutschland sehr gut organisiert und versuchen junge Türkeistämmige für ihre Ideologie zu rekrutieren. Das ist alles seit Jahren bekannt und ist in den Verfassungsschutzberichten detailliert nachzulesen. Und es ist auch bekannt, wie Akteure aus dem Graue Wölfe-Milieu insbesondere auf kommunaler Ebene versuchen Einfluss zu nehmen in demokratischen Parteien, und das teilweise mit Erfolg. Teilweise aus Naivität, teilweise aber auch aus politischem Kalkül lassen unsere Parteien diese Einflussnahme zu, weil man gerade auf kommunaler Ebene türkeistämmige Wähler für sich gewinnen will.

Im November 2020 hat der Bundestag einen gemeinsamen Prüf-Antrag von Union, SPD, FDP und den Grünen gebilligt, der die alte Bundesregierung unter Merkel aufforderte, ein Verbot der Grauen Wölfe zu prüfen. Dieser Prüfauftrag gilt auch für die aktuelle Bundesregierung, aber auch nach fast 3 Jahren ist nicht bekannt, was aus diesem Prüfauftrag geworden ist. Vereinsverbote haben aus guten Gründen hohe rechtsstaatliche Hürden in unserer liberalen Demokratie, aber zumindest ein Verbot türkisch-rechtsextremer Symbole sollte möglich sein. Denn die Bedrohungslage für KurdInnen, AlevitInnen, ArmenierInnen, Homosexuelle und politisch Andersdenkende durch die Grauen Wölfe ist eine Realität in Deutschland, die politisch nicht weiter ignoriert werden kann. Und eine Brandmauer gegen Rechts muss auch für den türkischen Rechtsextremismus gelten!

Bundesspitze der Liberalen Vielfalt neu gewählt

Der Bundesverband der Liberalen Vielfalt e.V. hielt am 3. und 4. Juni 2023 seine dritte ordentliche
Bundesmitgliederversammlung in Stuttgart ab. Neben Aussprache, Entlastung des bisherigen
Bundesvorstands und weiteren Tagesordnungspunkten wurde ein neuer Bundesvorstand gewählt.

Dajana Hummel wurde als neue Co-Bundesvorsitzende, Fardad Hooghoughi als neuer Co-
Bundesvorsitzender, Marc Jurić als neuer Stellvertretender Bundesvorsitzender für Programmatik,
Yoann Foumany als Stellvertetender Vorsitzender für Finanzen, Eren Güvercin als Stellvertretender
Bundesvorsitzender für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Annahita Maghsoodi als
Stellvertretende Bundesvorsitzende für Organisation gewählt. Weiterhin setzt sich der
Bundesvorstand aus den neu gewählten Besitzerinnen und Beisitzern Laura Stanscheit, Dr. Cristina
Popescu, Stjepan Filipović, Saba Farzan, Timothy Randall und Ferhat Asi zusammen. Neue
Ombudsperson ist Victor Márki.

Zudem wurden die bisherigen Co-Bundesvorsitzenden und Gründungsmitglieder der Liberalen
Vielfalt, Irene Schuster und Julian Barazi, zu Ehrenmitgliedern der Liberalen Vielfalt ernannt. Des
Weiteren wurde von der Bundesmitgliederversammlung die Absichtserklärung zu Protokoll gegeben,
dass beide – nach entsprechender Satzungsänderung – zu Ehrenvorsitzenden der Liberalen Vielfalt
ernannt werden. Der neu gewählte Bundesvorstand dankte beiden für ihr herausragendes
Engagement und verabschiedete sie aus dem Bundesvorstand.

Die neue Co-Bundesvorsitzende, Dajana Hummel, nimmt wie folgt Stellung:
Die Liberale Vielfalt ist keine Betroffenheitsorganisation. Es geht nicht darum, dass wir nur
Forderungen stellen, sondern um an dem Deutschland, das unser aller zu Hause geworden ist, mit
allen in der Gesellschaft zusammen als eine Mitte zu arbeiten. Es gibt in Deutschland viele Menschen
mit vielen tollen Geschichten. Lasst uns wieder mehr schöne Geschichten erzählen und mit Vorurteilen
aufräumen.“

Der neue Co-Bundesvorsitzende, Fardad Hooghoughi, äußert sich ebenfalls:
Der Grundsatz, den wir verfolgen, ist, dass wir Einwanderung als Bereicherung und Chance
begreifen. Blauäugig bezüglich diverser Fehlentwicklungen möchten wir allerdings nicht sein. Die
Liberale Vielfalt steht für integrationspolitische Lösungen jenseits von Links und Rechts.

Der neue Stellvertretende Bundesvorsitzende für Programmatik, Marc Jurić, äußert sich
folgendermaßen: Jede vierte Person in Deutschland hat eine Migrationsgeschichte. Diese Tatsache muss sich auch in
politischen Ämtern und Mandaten widerspiegeln. Mehr Diversität auf politischer Ebene steht uns nicht nur gut, sondern ist unabdingbar notwendig, um eine echte politische Teilhabe von allen Bürgerinnen und Bürgern – gleich welcher Migrationsgeschichte – zu ermöglichen. Ansonsten riskieren wir langfristig das innerpolitische Abkapseln viel zu vieler Menschen. Und was das für Folgen
haben kann, zeigen die jüngsten Wahlen in der Türkei.“

Der neue Stellvertretende Bundesvorsitzende für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Eren Güvercin,
nimmt ebenfalls Stellung: Deutschland will eine moderne Einwanderungsgesellschaft werden. Als Liberale Vielfalt wollen wir
die liberale Perspektive auf dieses Zukunftsthema sichtbarer und wahrnehmbarer machen. Die
Diskurse, wie wir in einer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft zusammenleben möchten, wollen
wir mit dieser liberalen Perspektive bereichern, in dem wir bestehende Probleme und
Herausforderungen klar benennen, aber auch Lösungswege aufzeigen.

Die Stellvertretende Bundesvorsitzende für Organisation, Annahita Maghsoodi, fügt hinzu:
Die Politik muss die Perspektiven aller, die hier leben, berücksichtigen, und nicht nur mancher. Wir
sollten nie darauf warten, dass andere die Lösungen kreieren, die wir uns selbst am meisten
wünschen. Menschen mit Migrationsgeschichte sollten sich politisch beteiligen, damit ihre
Erfahrungen, Ideen und Bedürfnisse stärker in den politischen Diskurs einfließen. Denn Vielfalt
bereichert unsere Demokratie und die Liberale Vielfalt steht genau dafür.“

Der Stellvertretende Bundesvorsitzende für Finanzen, Yoann Foumany, ergänzt:
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir eine Migrantenvorfeldorganisation in der politischen
Mitte etablieren. Dabei müssen wir die vielfältigen Perspektiven und Erfahrungen der Menschen mit
Migrationsgeschichte in den politischen Diskurs einbeziehen. Insbesondere freue ich mich, die Liberale
Vielfalt im Bereich Finanzen zu unterstützen. Wir brauchen eine nachhaltige finanzielle Struktur,
damit wir die uns gesetzten Ziele erreichen und eine starke politische Vertretung gewährleisten
können.“

AKP Plakate in Deutschland sind das falsche Signal

Am 14. Mai wird in der Türkei ein neuer Präsident und ein neues Parlament gewählt. Rund 1,5 Millionen türkische Wahlberechtigte können auch aus Deutschland mitentscheiden, wer der neue Präsident der Türkei wird. Da die Türkei vor einer Schicksalswahl steht und die Stimmen aus Deutschland entscheidend sein können, hat insbesondere die regierende AKP und der türkische Staatspräsident in Deutschland sehr früh mit dem Wahlkampf begonnen.

Es ist gut, dass türkische Staatsangehörige von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch machen und in den türkischen Generalkonsulaten vom 30. April bis zum 9. Mai ihre Stimmen abgeben dürfen. Aber unsere politischen Verantwortlichen müssen wachsam sein, was für Auswirkungen der populistische Wahlkampf von Erdogan auf das gesellschaftliche Zusammenleben bei uns in Deutschland hat. Seit September 2022 waren weit über 100 AKP-Politiker in Deutschland für ihren Wahlkampf unterwegs. Viele dieser Wahlkampfauftritte fanden in Moscheen türkisch-muslimischer Verbände statt. Dass Moscheen als Orte muslimischen Lebens und der Spiritualität für politische Propaganda missbraucht werden, wird dem eigenen Anspruch der Moscheeverbände politisch unabhängige Religionsgemeinschaften zu sein, nicht gerecht. Im Januar hielt ein AKP-Abgeordneter in einer Moschee der ADÜTDF, einem Verband der rechtsextremen „Grauen Wölfe“, eine Hetzrede, in der er Oppositionellen in Deutschland mit der Vernichtung drohte.

An diesem Wochenende kursierten in den Sozialen Medien Bilder von Wahlkampfplakaten von Erdogan und der AKP, die an Straßenlaternen in Nürnberg angebracht wurden. Die Stadt Nürnberg teilte daraufhin auf Twitter mit, dass „auf Grund des Wahlkampfes 25 Plakate außerhalb der Altstadt im Rahmen einer Sondernutzung vom 22. April bis zum 5. Mai genehmigt wurden“.

Für uns als Liberale Vielfalt ist das ein falsches Signal. Erdogan und seine AKP haben in der Vergangheit bei ihren Wahlkämpfen gezeigt, wie sie mit einem nationalistischen Wahlkampf gesellschaftliche Gruppen in Deutschland gegeneinander aufgebracht haben. Auch im aktuellen Wahlkampf werden durch die AKP und andere Strukturen, in die sie aus der Türkei hineinwirken, eine Stimmung erzeugt, die die Qualität hat, den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns zu beeinträchtigen. Dass Erdogans Partei die Freiheiten bei uns in Deutschland für ihren anti-westlichen und anti-demokratischen Wahlkampf ausnutzt, während sie in der Türkei demokratische Freiheiten und den Rechtsstaat immer weiter aushöhlt und politisch Andersdenkende verfolgt, ist das falsche Signal.

Dass die Parteien, die bei den Türkei-Wahlen antreten, auch hier in Deutschland bei den 1,5 Millionen türkischen Wahlberechtigten um ihre Zustimmung werben, ist legitim. Aber wenn es wie bei der AKP negative Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben bei uns hat, ist dies eine Grenzüberschreitung, die geahndet werden sollte. Wir fordern die politischen Verantwortlichen und die zuständigen Behörden dazu auf, die im Blick zu haben und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Entscheidungen wie in Nürnberg, die der AKP erlauben, Wahlkampfplakate auf Straßen aufzuhängen, sind das falsche Signal. Sie ermutigen die AKP ihre politische Propaganda in Deutschland unbehelligt fortzuführen. Und es ist ein Schlag ins Gesicht aller türkischen Demokraten, die auch hier in Deutschland Opfer von Drohungen und Einschüchterungen sind.

NEUWAHLEN IN DER BUNDESSPITZE DER LIBERALEN VIELFALT (07.12.21, Frankfurt am Main)

Der Bundesverband der Liberalen Vielfalt e.V. hielt am 21. November 2021 seine zweite ordentliche Bundesmitgliederversammlung (BMV) ab und wählte den Vorstand. Während die erste ordentliche BMV digital stattfand, tagte die Zweite hybrid in Frankfurt am Main. 

Nach Aussprache und Entlastung des alten Bundesvorstandes schritt die BMV zur Wahl des nächsten Vorstands. Die neuen Mitglieder des Bundesvorstands sind Dr. Marvin Anas Hahn, Erstakademiker und mathematischer Grundlagenforscher, der aus Köln-Kalk stammende Fardad Hooghougi, Vorsitzender der FDP Köln-Ost und Jurastudent auf dem zweiten Bildungsweg, und Hosam el Miniawy, Finanzmarktexperte, Gründer und Geschäftsführer einer Unternehmensberatung. 

Die Vorstandsmitglieder Dimitra Papadopoulou, Yannis Theile, Denis Anwar, Victor G. Márki, Viktor Andreas Turcanu und Timothy Randall wurden in ihren Ämtern bestätigt, ebenso wie Luisa El Berr als Ombudsfrau. Aus dem Vorstand schieden freiwillig Mate Sieber und Robert Dehghan aus.

Die Bundesvorsitzenden Irene Schuster, Lehrerin an einer Grundschule im ländlichen Raum und Julian Barazi, Analyst bei einer Europäischen Finanzinstitution, wurden mit jeweils mehr als 90% der Stimmen für eine zweijährige Amtszeit wiedergewählt. Julian Barazi betonte: „Wir sind keine Betroffenheitsorganisation, wir erweisen unserem Land und der liberalen Familie einen Dienst. Innerhalb dieser Amtszeit möchte ich den Antrag stellen eine offizielle Vorfeldorganisation der FDP zu werden.“

Als Grußredner sprach der Generalsekretär der Niedersächsischen FDP Konstantin Kuhle MdB. Er berichtete über den Koalitionsvertrag und darin enthaltene Positionen im Themenfeld der Bekämpfung von Rassismus und Ausgrenzung, ebenso wie die Einführung eines punktebasierten Einwanderungsgesetzes. Für die Liberale Vielfalt e.V. ist dies, zusammen mit der Möglichkeit eines Spurwechsels vom Flüchtling zum Einwanderer, ein wichtiger Beitrag zur Erneuerung des sozialen Aufstiegsversprechens. Konstantin Kuhle bestärkte die Liberale Vielfalt e.V. in ihrem Beitrag zur innerparteilichen Diskussion und in ihrer Mission der Verbreiterung der liberalen Familie. Der designierte parlamentarische Staatssekretär Benjamin Strasser MdB berichtete in einem Grußwort über seine Arbeit im NSU-Untersuchungsausschuss. Des Weiteren unterstrich er die Zentralität der Fortsetzung der Antisemitismusbekämpfung in Deutschland, welches eines der Kernthemen der Liberalen Vielfalt e.V. darstellt, die sich auch als Plattform für deutsch-jüdische Bürger:innen versteht.

Bundesverband


Der Bundesvorstand der Liberalen Vielfalt wurde zuletzt am 04. Juni 2023 gewählt und setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Fardad Hooghoughi
Bundesvorsitzender

Fardad Hooghoughi ist im Kölner Stadtbezirk Kalk geboren und aufgewachsen. Er ist Vorsitzender der FDP Köln-Ost, Bezirksvertreter in Köln-Kalk und Mitglied im Integrationsrat der Stadt Köln. Ferner ist er Mitglied des Kreisvorstandes der FDP Köln und Leiter des Landesfachausschusses Diversität, Generationen und Geschlechter der FDP NRW. 

 

Annahita Maghsoodi

Stellv. Bundesvorsitzende für Organisation 

Eren Güvercin

Stellv. Bundesvorsitzender für Presse und Öffentlichkeitsarbeit 

Marc Juric
Stellvertretender Bundesvorsitzender für Programmatik |
Marc Jurić ist im Stuttgarter Bezirk der Freien Demokraten zu Hause. Im Landtag von Baden-Württemberg ist er für die FDP/DVP-Fraktion als Parlamentarischer Berater für Kultus, Sport und Bundeswehr sowie Stv. Pressesprecher tätig. Zudem ist er FDP-Spitzenkandidat zur Europawahl 2024 des Bezirks Stuttgart. Für die Liberale Vielfalt ist er Politischer Sprecher für Westbalkan.
Yoann Foumany
Stellv. Bundesvorsitzender für Finanzen | Jurist
Ferhat Asi
Beisitzer | Student
Timothy Randall
Beisitzer für Mitgliederwesen | Student 
Timothy ist seit Gründung der Liberalen Vielfalt im Jahr 2020 Mitglied im Bundesvorstand. Vor seinem Engagement in der Liberalen Vielfalt war Timothy in verschiedenen Ämtern bei den Liberalen Hochschulgruppen auf Orts-, Landes- und Bundesebene aktiv. Fachlich befasst sich Timothy mit Wirtschaftspolitik, sowie mit den transatlantischen Beziehungen. Er ist Sohn einer Ostdeutschen und eines Amerikaners die sich vor dem Fall der Berliner Mauer kennen und lieben lernten. Timothy ist im ländlichen Sachsen geboren und aufgewachsen.
Cristina Popescu
Beisitzerin
Laura Stanscheit

Beisitzerin | Studentin der Rechtswissenschaften

Stjepan Filipovic

Beisitzer

Carlo Schnelle de Lourenco

Schriftführer

Lawand Salim
 
Kooptiert für IT-Angelegenheiten | Student 
Victor Marki
 
Ombudsperson | Student 

Über uns


Selbstverständnis

Die Liberale Vielfalt versteht sich als Plattform und Netzwerk, für Menschen mit Migrationshintergrund, in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Menschen, die sich für die Themen, die diese drei Gruppen betreffen interessieren.


Ziele

Wir möchten die politische Teilhabe von oben genannten Menschen erleichtern, sie dabei unterstützen und Neumitgliedern helfen ihren Weg in der liberalen Familie zu finden. Wir wollen Brücken zwischen der liberalen Familie und Migrantenselbstorganisationen bauen und darauf hinwirken, dass die deutsche Politik die Vielfalt der deutschen Gesellschaft besser abbildet.


Positionen

Unser Grundsatzprogramm finden Sie hier.


Verhältnis zur FDP

Wir sind ein FDP-naher Verein, doch weder FDP-Mitgliedschaft noch Zugehörigkeit zu einer der drei genannten Gruppen sind vorausgesetzt um bei uns Mitglied zu werden. Das einzige Kriterium, dass wir voraussetzen, ist dass man nicht Mitglied bei einer Partei oder Jugendpartei ist, die mit der FDP, oder den Jungen Liberalen im Wettbewerb steht. Wir streben es an eine offiziell anerkannte Vorfeldorganisation der FDP zu werden, um die FDP dabei zu unterstützen, vielfältiger und damit zukunftsfähiger zu werden.

Landesverbände


Eine Übersicht zu den jeweiligen Mitgliedern in den Ländesverbänden findet sich hier:

Sollte es für Ihr Bundesland noch kein Landesverband geben, können Sie jederzeit Mitglied des Bundesverbands werden. Kontaktmöglichkeit finden Sie hier.

Grundsatzprogramm


Die Liberale Vielfalt versteht sich als Migrantenselbstorganisation auf Grundlage des liberalen Leitbilds. Ziel unserer Arbeit ist die Stärkung der politischen (Selbst-)Vertretung von Menschen mit Migrationshintergrund, Spätaussiedlerhinterund und deutsch-jüdischem Hintergrund. Damit streben die Versöhnung zwischen der bereits vielfältigen gesellschaftlichen Realität und der dies noch nicht repräsentierenden politischen Realität an.

Das Fundament dieser Arbeit legt unser Grunsatzprogramm, dass auf der ersten Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Vielfalt im Jahr 2021 beschlossen wurde.

Präambel

Als Liberale Vielfalt wollen wir die Zukunft und Ausrichtung unseres Landes mitgestalten. Unser Fokus liegt hierbei auf einer offenen Gesellschaft, die sich durch Vielfalt, Freiheit und Eigenverantwortung jedes Einzelnen auszeichnet. Unser Ziel für die Gesellschaft in Deutschland und Europa ist die Emanzipation von Mitbürgern mit Migrationshintergrund, deutsch-jüdischen Bürgern, und Menschen mit Spätaussiedlerhintergrund zu einem Punkt, an dem nicht mehr die Herkunft und Identität im Vordergrund steht, sondern die Wünsche, Fähigkeiten, Neigungen und Leistungen des Einzelnen.

Unsere Grundlage hierfür ist das hiesige Grundsatzprogramm, in dem die Positionierung unseres Verbands zum Zusammenleben in unserer Gesellschaft und das Recht auf Gleichbehandlung unabhängig von Herkunft oder Identität, definiert wird. Das Recht jedes Einzelnen auf Selbstverwirklichung und Entfaltung in unserer Gesellschaft ist hierbei die Basis jeglichen Handelns. Nur durch Bildung, Toleranz, politische Teilhabe und Integration schaffen wir es, dass unser Land und unsere Gesellschaft durch Vielfalt bereichert wird und dadurch noch stärker (zusammen-) wächst.

Die Freiheit des Einzelnen

Für uns zählt die Freiheit jedes Einzelnen. Jedem soll gleichermaßen die Chance gegeben werden von seiner Arbeit zu leben, sich durch seine eigenen Ideen und Talente verwirklichen und nach seinen eigenen Vorstellungen glücklich werden zu können.

Dies gilt unabhängig von Herkunft, kultureller, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Identität, denn Freiheitsrechte gelten universell für jeden Menschen von Geburt an. Dies manifestiert sich in der Gleichheit jedes Einzelnen in Rechten und Pflichten. Hierbei sind auch Toleranz, Bildung sowie die gesellschaftliche Selbstverwirklichung und Teilhabe aller ein wesentlicher Bestandteil der Rechte und Pflichten. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Wir wollen den Freiraum jedes Einzelnen nicht nur erweitern, sondern auch gegen illiberale Strömungen verteidigen. Für uns bedeutet Freiheit daher aber auch Freiheit von religiöser, staatlicher, gesellschaftlicher und politischer Unterdrückung, nur so kann Selbstbestimmung ermöglicht werden.

Gesellschaftliche Chancen durch Freiheit

Als Grundlage einer vielfältigen Gesellschaft dient das Leistungsprinzip. Dies gelingt jedoch nur, wenn wir uns dem sozialen Aufstiegsversprechen verpflichtet fühlen und gleiche Chancen in unserer Gesellschaft für alle gewährleisten. Nur eine Gesellschaft, in der jedes Individuum zu ihrem Wachstum beitragen kann, wächst auch zusammen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft trägt maßgeblich zu diesem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt bei. Diese spiegelt sich wieder in den unzähligen Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Vereinen, Parteien, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die unsere freie Gesellschaft einzigartig machen. Die Idee einer Leitkultur, auf dem Fundament der Religion lehnen wir ab. Stattdessen muss sie die im Grundgesetz kodifizierten gemeinsamen Werten in den Mittelpunkt stellen, aus welchen der Multikulturalismus erwächst. Vielfalt und Freiheit gelingen nur durch Offenheit und Toleranz, die ein Jeder in unserer Gesellschaft mitbringen sollte.

Toleranz

Toleranz ist das unverzichtbare Fundament unserer freien Gesellschaft. In einer toleranten Gesellschaft muss man nicht die Meinungen anderer teilen und für richtig empfinden, man muss sie jedoch aushalten und respektieren. Weder Herkunft, Gesinnung noch Wertvorstellungen sind Gründe, um Menschen aus unserer Gesellschaft zu marginalisieren. Stimmungsmache und Diskriminierung gegen einzelne Gruppen und Minderheiten dürfen deshalb nicht Teil unserer Gesellschaft sein. Unsere Toleranz endet dort, wo Rechte und die Freiheit Einzelner beschnitten werden. Deshalb fordern wir von jedem die Achtung des Grundgesetzes als Hausregeln unserer Gesellschaft. Wir müssen für diejenigen, die nicht mehr Teil unserer Mitte oder gar der Gesellschaft sind, Brücken bauen, um sie wieder fest in unserer Gesellschaft zu integrieren. Unsere Mittel hierbei sind Austausch und Dialog.

Politische Teilhabe

Wir wollen in unserer Gesellschaft eine Plattform für Menschen mit Migrationshintergrund, deutsch-jüdische Bürger und Spätaussiedler schaffen. Deren Stimmen werden in der Politik oft nicht laut genug gehört und sind sowohl auf der politischen als auch institutionellen Ebene deutlich unterrepräsentiert. Wir wollen ihnen die politische und gesellschaftliche Teilhabe erleichtern, damit ihre Meinungen und Positionen Gehör finden. Dies gelingt nur, wenn man sich offen gegenüber der gesamten Gesellschaft positioniert. Misserfolge und Risiken für unsere Gesellschaft entstehen, wenn die Möglichkeit zur Teilhabe an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen limitiert ist.

Konkret wollen wir die FDP dabei unterstützen, damit sich der Anteil von Migranten, deutsch-jüdischen Bürgern und Menschen mit Spätaussiedlerhintergrund in ihrer Wählerschaft, Basis und Gremien widerspiegelt. Unsere Ziele sind:

  1. Mehr Vielfalt in der Herkunft von Mitgliedern und FDP-Vertretern zu realisieren.
  2. Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund, deutsch-jüdischen Bürgern, und Menschen mit Spätaussiedlerhintergrund zu verbessern, über die Ansprache jener und die gezielte Kontaktaufnahme zu entsprechenden Verbänden.

Immigration

Seit Jahrhunderten ist Deutschland ein Land der Einwanderung. Unser Anspruch als freiheitlich-demokratische Gesellschaft ist, dass es nicht zählt woher man kommt, sondern was man für sich selbst, seine Familie, aber auch für unsere Gesellschaft erreichen will. Wir fordern, dass Deutschland sich dazu bekennt ein Einwanderungsland zu sein.

Asyl

Als Land im Herzen Europas und Mitglied der Europäischen Union, müssen auch wir einen Beitrag leisten, damit der ganze Kontinent ein sicherer Hafen für politisch Verfolgte weltweit ist. Dies setzt eine menschenwürdige und einheitliche europäische Regelung für das Grundrecht auf Asyl und dessen Anwendung voraus. Hierzu zählen ein umfassender Flüchtlingsschutz für eine faire, transparente und konsequente Regelung der Asylverfahren, aber auch verbesserte Lebens- und Rahmenbedingungen für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Einwanderung

In Zeiten des demographischen Wandels ist Einwanderung ein essentieller Bestandteil geworden, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Dies fordert eine aktive Zuwanderungspolitik, die eine geregelte Immigration durch ein transparentes liberales Einwanderungsgesetz ermöglicht. Als liberale Gesellschaft stehen wir im weltweiten Wettbewerb um Einwanderung. Integrationswillige und motivierte Einwanderer, die den individuellen Aufstieg für sich und ihre Familien suchen, tragen nicht nur zum Wohlstand für unsere Gesellschaft bei, sondern bereichern auch unsere Kultur, Wissenschaft, sportliche Landschaft und staatlichen Institutionen. Dennoch erwarten wir von Einwanderern, wie von jedem anderen Bürger auch, sowohl die Anerkennung unserer Rechtsordnung als auch die Achtung unseres Grundgesetzes und der daraus resultierenden Pflichten. Pflichten bestehen ebenfalls für Bund, Länder und Kommunen. Diese sollen für Einwanderer attraktive Voraussetzungen, wie beispielsweise Bildungsangebote und bürokratiearme Prozesse, schaffen. Integration stellt aber auch Anforderungen an die Gesellschaft, in die integriert wird. Sie muss Toleranz und Akzeptanz für Diversität aufbringen und Haltung zeigen gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz.

Menschen mit Migrationshintergrund

Deutschland ist seit vielen Jahren von Einwanderung geprägt, bereits 1905 lebten eine Millionen Ausländer auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. Die meisten Deutschen mit Zuwanderungsgeschichte kamen als Flüchtlinge, Studierende oder Gastarbeiter während des Wirtschaftswunders nach Deutschland, oder sind deren Nachfahren. Jeder in Deutschland lebende Mensch, der zumindest ein Großelternteil hat, das ohne einen deutschen Pass geboren wurde, ist unser Auffassung nach ein Mensch mit Migrationshintergrund. Dazu zählen zum größten Teil auch unsere deutsch-muslimischen Mitbürger. Mittlerweile hat bereits jeder vierte in Deutschland lebende

Mensch eine Zuwanderungsgeschichte. Für uns stellen diese Menschen eine Bereicherung und einen essentiellen Bestandteil von Deutschland dar und wir wollen zu ihrer Repräsentation in der deutschen Politik beitragen.

Spätaussiedler

Nicht nur ist Deutschland bereits seit geraumer Zeit ein Land mit Zuwanderung, für viele Jahre kamen viele Auswanderer aus Deutschland. Diese Deutschen siedelten nicht nur auf dem amerikanischen Kontinent und Australien, sondern auch in Zentral-, Ost- und Südosteuropa. Nach dem Niedergang des sowjetischen Kommunismus, kehrten viele dieser Menschen nach Deutschland zurück. Ihre Identität ist vielschichtig, sie sind kulturell Deutsche, doch teilen oft eine ähnliche Erfahrung mit regulären Einwanderern, da ihnen ihre Zugehörigkeit zur deutschen Kultur oft abgesprochen wurde.

In Bezug auf Spätaussiedler, sollten Vereinfachungen, sie als reguläre Migranten zu klassifizieren, vermieden werden. Ihre spezifische Identität und Erfahrung müssen anerkannt werden. Für diese Gruppe ist auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sehr wichtig, damit sie ihr Potential entfalten können. Um auch ihre Verankerung in der politischen Landschaft Deutschlands zu stärken, wollen wir eine Stimme für sie werden.

Deutsch-jüdische Bürger

In den Jahren 1989 und 1990 bekannten sich die Regierungen der deutschen Staaten zur Verantwortung für die deutsche Geschichte. Im Zuge dessen kam es zu einer Reform im Asylrecht und der Asylpolitik und zur Entstehung des Kontingentflüchtlingsgesetzes, welches einen rechtlichen Rahmen für die Emigration jüdischer Zuwanderer aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland schuf. Dieser Entschluss implementierte ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung und war ein entscheidender Schritt hin zur Aussöhnung Deutschlands mit dem jüdischen Volk. In den Folgejahren emigrierten rund 200.000 jüdische Menschen nach Deutschland. Wir begrüßen diesen Zuwachs.

Die jüdischen Kontingentflüchtlinge bauten innerhalb weniger Jahre eine transparente jüdische Gemeindeinfrastruktur und -organisation auf und sind heute deutsche Staatsbürger. Der deutsche Staat und unsere Gesellschaft tragen die Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Menschen. Staat und Gesellschaft müssen dafür Sorge tragen, dass die Vielfalt jüdischen Lebens beständig bleibt sowie die Tradition und Religion uneingeschränkt ausgelebt werden können. Für diese Menschen möchte sich die Liberale Vielfalt stark machen, um auch ihre Repräsentation in der deutschen Politik zu verbessern.

Antisemitismus

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ (Quelle: Arbeitsdefinition Antisemitismus – IHRA)

75 Jahre nach dem größten Verbrechen der modernen Menschheitsgeschichte – der Shoa – kommt es immer noch und sogar wieder vermehrt zu antisemitischen Anfeindungen und Anschlägen auf jüdisches Leben in Deutschland. Dies ist beschämend und nicht tolerabel. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung fordert uns dazu auf gegen jeden Antisemitismus einzutreten, diesen auf Schärfste zu verurteilen und sich mit Jüdinnen und Juden zu solidarisieren. Judenhass darf in unserer Gesellschaft keinen Platz finden.

Aus historischer Verantwortung dem jüdischen Volke gegenüber, erwuchs über die Jahre auch eine starke wirtschaftliche, wissenschaftliche und politische Partnerschaft zwischen Deutschland und Israel, die es aufrecht zu halten gilt. Israels Existenzrecht ist und bleibt für uns nicht verhandelbar, dies muss sich auch in der deutschen Außenpolitik widerspiegeln.

Würdigung

Die Gastarbeitergeneration wurde in nicht ausreichendem Maße integriert, geschweige denn gewürdigt. Die Fehler im Umgang mit Gastarbeitern und ihren Familien dürfen sich nicht mehr wiederholen. Wir müssen aus der Vergangenheit lernen. Zusätzlich sollten wir anerkennen, dass eben auch ein wesentlicher Teil Deutschlands auf den Rücken der Gastarbeiter erbaut wurde. Wir sprechen uns daher dafür aus diese besondere Generation zu ehren und zu würdigen.

Bildung

Jedem Menschen steht das gleiche Recht auf Bildung zu. Nur wenn auch jeder Zugang zu Bildung hat, können Aufstiegschancen und freie Entfaltung garantiert werden. Insbesondere das Leistungsprinzip beruht auf der Grundlage der freien Bildung für alle. Durch Bildung können die gleichen Startchancen für alle ermöglicht werden. Dabei sind alle Ebenen relevant – von der frühkindlichen Bildung im Kindergarten über Berufsausbildung und Universität bis zum lebenslangen Lernen. Wir verstehen Bildung als ein Mittel durch welches Integration gelingen kann. Sozioökonomische Faktoren sowie die Herkunft sollen den Bildungserfolg nicht beeinflussen. Daher sollten auch die Inhalte der Bildungsmaterialien angepasst werden, um die heutige deutsche Gesellschaft adäquat darzustellen.

Wissenschaft und Forschung

Moderne Forschung ist hochgradig globalisiert und ohne internationale Dialogfähigkeit nicht denkbar. Expertise endet nicht an Landesgrenzen – daher muss Deutschland für internationale Spitzenforscher attraktiver werden. Im internationalen Vergleich ist eine langfristige wissenschaftliche Karriere in Deutschland insbesondere durch eine hohe Intransparenz schwerlich zu planen. Die Liberale Vielfalt setzt sich daher für eine unbürokratische, transparente und internationale Forschungskultur in Deutschland ein.

Dies ist auch von besonderer Bedeutung, da neue Erkenntnisse der Spitzenforschung fundamental für eine evidenzbasierte politische Diskursfähigkeit in Deutschland sind. Diese Diskursfähigkeit ist entscheidend für einen liberalen Umgang mit Minderheiten. Daher steht die Liberale Vielfalt auch für eine stärkere Kommunikation von und einen flachen Zugang zu Erkenntnissen der modernen Forschung.

Integration und Kulturen

Obwohl Migration schon immer das Bild Deutschlands mitgeprägt hat, erhöht die Globalisierung und aktive Zuwanderungspolitik den Austausch der Kulturen und verschiedenen Gesellschaften. Deutschland und Europa werden älter, bunter und städtischer. Dabei wird die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu einer zentralen sozialen Frage unserer Zeit. Vielfältige Lebensentwürfe und nichtlineare Biografien werden häufiger. Wir sehen diese Entwicklung als Ausdruck der individuellen Lebensgestaltung. Diese begrüßen wir und wollen sie fördern und schützen.

Kultur und kultureller Austausch

Auch wenn erfolgreiche Integration ein wichtiger Bestandteil des Zusammenlebens verschiedener Kulturen ist, sollen Menschen verschiedener Kulturen diese Wurzeln nicht aufgeben müssen. Erfolgreiche Integration und das Ausleben verschiedener Kulturen sind keine Gegensätze. Kultureller Pluralismus in Deutschland ist kein Zeichen der Ablehnung der deutschen Kultur und ebenso kein Zeichen mangelnder Hilfeleistung vom Staat, sie ist meist ein Zeichen einer freien Entscheidung. Die Entscheidung wie viel man von welcher Kultur lebt, muss die freie Entscheidung jedes Einzelnen sein. Daraus folgend, möchten wir uns auch für kulturellen Pluralismus in der deutschen Kulturindustrie, sowie kulturellen Austausch auf allen Ebenen aussprechen. Sei es auf gesellschaftlichen, sozialen oder altersspezifischen Ebenen. Wir begrüßen die daraus resultierenden Synergien, denn die im Grundgesetz verankerte Freiheit verbindet.

Gemeinschaft

Wir befürworten ein ganzheitliches Integrationskonzept, das den Herausforderungen unserer Zeit entspricht und das Zusammenwachsen unserer Gesellschaft stärkt. Integration gelingt, wo Menschen einander begegnen – zum Beispiel beim Engagement für bürgerschaftliche Ziele. Unsere Vision ist, dass durch eine gestärkte Gemeinschaft, Deutschland zu einem Ort wird, an dem jeder hier lebende Mensch, die Möglichkeit hat heimisch zu werden.

Aufenthaltsstatus und Staatsbürgerschaft

Für uns ist wichtig, dass sich auch Menschen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln bei demokratischen Prozessen beteiligen können. Diese beginnen für uns auf kommunaler Ebene. Wer Bürger eines Staates ist, soll nicht allein eine Frage der Herkunft sein. Jeder Mensch, der dauerhaft in Deutschland lebt und unsere

freiheitlichdemokratische Grundordnung akzeptiert, soll die Möglichkeit besitzen, die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben zu können.

Arbeitsmarkt

Einwanderung dynamisiert und bereichert unseren Arbeitsmarkt. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stehen deutschstämmigen Bürgern in ihrer Arbeitsbereitschaft in nichts nach.

Obwohl laut der OECD Migranten ohne beruflichen Ausbildungsabschluss in Deutschland sogar eine höhere Beschäftigungsquote als in Deutschland geborene Personen mit gleichem Bildungsstand haben, gibt es großen Nachholbedarf bei den hochqualifizierten Migranten. Knapp über die Hälfte der Migranten üben einen Beruf aus, der unter ihrem Ausbildungsniveau liegt oder sind nicht beschäftigt. Damit erweist sich die Integration von hochqualifizierten Migranten in den Arbeitsmarkt als zentrale Aufgabe in den kommenden Jahren. Dazu zählt auch die erweiterte und transparente Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Zu einer gelungenen Integration gehören zudem auch Möglichkeiten zur Nachqualifizierung und berufsbezogenen Sprachförderung.

Um auch die Migration von hochqualifizierten Einwanderern zu fördern, die oft von der hohen Steuerlast für unverheiratete kinderlose Erwerbstätige abgeschreckt sind, muss Deutschland auch auf steuerlicher Ebene mit anderen Zuwanderungsländern wettbewerbsfähig sein.

Freiheit weltweit

Menschenrechte

Wir setzen uns gegen jegliche Diskriminierung und Unterdrückung von Minderheiten nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit ein. Menschenrechte gelten universell und über Grenzen hinweg. Die Einhaltung der Menschenrechte ist in vielen Ländern der Welt leider nicht gegeben. Somit hängt auch Migration oft damit zusammen, ob Menschen in Frieden und Freiheit leben können. Deutschland, die Europäische Union und die Vereinten Nationen tragen international große Verantwortung, weshalb sie sich auch für die Menschenrechte weltweit einsetzen müssen. Daher unterstützen wir den Internationalen Strafgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unentbehrliche Instrumente im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen.

Außenpolitische Maxime

Deutschland soll diejenigen Staaten unterstützen, die sich der Einhaltung von Menschenrechten und freiheitlichdemokratischen Werten verpflichtet haben. Oberste Priorität hat der Frieden zwischen den Staaten. Daher sind friedliche Interventionen erstrebenswert, wo Menschenrechte nicht eingehalten werden und der Frieden bedroht ist. Dies ist notwendig um humanitäre Katastrophen sowie Krieg und Gewalt zu verhindern. Diese generieren oft Nährboden für die Entstehung von politischem Extremismus und internationalem Terrorismus. Doch wo zivile Diplomatie an ihre Grenzen stößt, kann auch militärische Intervention als Ultima Ratio dienen.

Zusammenfassung

Die Liberale Vielfalt ist überzeugt, dass die auf Toleranz, Rechten und Pflichten beruhende Freiheit und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Chancen verwirklicht werden, in dem man Menschen mit Migrationshintergrund, deutsch-jüdische Bürger und Menschen mit Spätaussiedler-Hintergrund stärker in die deutsche Politik mit einbindet. Daher ist die Verbesserung der politischen Teilhabe dieser Menschen das Hauptanliegen unserer Arbeit. Für ein erfolgreiches Zusammenleben ist eine Wechselwirkung zwischen der Eigenverantwortung des Individuums, beispielsweise in Bildung und Integration, und der Verantwortung sowie Offenheit von Staat und Gesellschaft entscheidend. Damit dieses Zusammenleben zu den besten Resultaten führt, streben wir als Liberale gleiche Ausgangsbedingungen, insbesondere in der Bildung, an. Um auch die Startchancen neuer Einwanderer in Deutschland zu verbessern, setzen wir uns des Weiteren für faire Asylverfahren und bessere Anreize in der Einwanderung, durch Bildungsangebote und bürokratiearme Prozesse, ein. Nur so kann der soziale Aufstieg fair ermöglicht werden.

Zudem befürworten wir eine pluralistische Gesellschaft, in der kultureller Austausch proaktiv gestaltet und so die Gemeinschaft gestärkt wird. Es ist für uns wichtig, dass eine solche Gesellschaft sich gegen Fremdenfeindlichkeit,

Antisemitismus und Islamfeindlichkeit stark macht. Wir wollen eine verantwortungsvolle Gesellschaft, die auch auf andere Gesellschaften in der Welt schaut, und diesen zur Verwirklichung ihrer Freiheit hilft.

Wir wollen diese Ziele für uns selbst, unsere Familien, künftige Generationen und für den Fortschritt Deutschlands verwirklichen. Unser natürlicher Verbündeter in diesem Prozess ist dabei die liberale Familie. Für eine enge Zusammenarbeit streben wir den Status einer offiziellen V orfeldorganisation der FDP an, um unsere Überzeugungen in sie hineinzutragen. Dennoch sind wir ausdrücklich offen für Kooperationen mit gesellschaftlichen Kräften, die sich den


Beschlusssammlung


Die Inhalte unseres Verbandes finden sich in der folgenden Beschlusssammlung.

12-Punkte Sofortprogramm für eine erfolgreiche Einwanderung und Integration

Deutschland ist ein modernes Einwanderungsland. Ziel der nächsten Jahre muss es sein, zeitnah auch ein erfolgreiches Einwanderungs- und Integrationsland zu werden. Dazu fordert die Liberale Vielfalt e.V. die sofortige Umsetzung des folgenden 12-Punkte Katalogs, der eine erste, aber keine vollumfängliche, Grundlage gibt.

  1. Die Erlernung der deutschen Sprache ist für eine erfolgreiche Integration von zentraler Bedeutung. Daher fordern wir die Vereinfachung des Zugangs zu Deutsch-Kursen für Zuwandernde aller Art. Den Anspruch auf solche Sprachkurse möchten wir jenseits der Zugewanderten mit Aufenthaltstitel ausweiten. Des Weiteren fordern wir die Einführung eines Gütesiegels für Sprachkurse, die im Rahmen der Einbürgerung anerkannt sind.
  2. Der Zugang zum Arbeitsmarkt muss für alle Zugewanderten erleichtert und daher der Erhalt einer Arbeitserlaubnis entbürokratisiert werden. Insbesondere fordern wir, dass alle Menschen mit deutschem Wohnsitz eine solche Arbeitserlaubnis erhalten.
  3. Das Recht auf Asyl ist von großer humanitärer Bedeutung und muss gewährleistet bleiben. Des Weiteren fordern wir eine Modernisierung in Richtung eines erweiterten Bleiberechts für erfolgreich integrierte Zugewanderte. Wir bekennen uns in diesem Kontext zum Spurwechsel. Eine erfolgreiche Integration ist u.a. an der Erlernung der deutschen Sprache, der Einbringung in den Arbeitsmarkt, aber auch durch kulturelles/ehrenamtliches Engagement gekennzeichnet.
  4. Dieses Recht auf Asyl kann jedoch verwirkt werden. Daher setzen wir uns für konsequente Rückführungen von Intensivstraftätern, Kriminellen und Gefährdern ein. Das gleiche gilt für abgelehnte Asylbewerber, es sei denn, sie vollziehen den Spurwechsel.
  5. Die Zuwanderung birgt enormes kulturelles Potential. Die Erfahrung zeigt, dass Eingewanderte gerade im Bereich des Ehrenamtes ein großer Gewinn sein können. Dies fördert auch die interkulturelle Kommunikation. Außerdem spielt das Ehrenamt in der Begleitung und Integration von Flüchtlingen eine zentrale Rolle. Daher fordern wir die Einführung einer Ehrenamtskarte mit kommunalen Privilegien (Preiserlasse in Museen u.Ä.), aber auch eine verstärkte Vernetzung der ehrenamtlichen Aktivitäten durch digitale Plattformen (Ehrenamts-Tinder).
  6. Einbürgerungen dürfen kein langweiliger bürokratischer Akt sein. Gemeinsam mit unseren neuen Mitbürgern, möchten wir die Option schaffen diesen Schritt feierlich mit einem Festakt zu begehen, der diese neuen Deutschen würdig aufnimmt und feiert. Daher fordern wir die Einführung von festlichen Einbürgerungstagen in den zuständigen Ämtern. Diese Feiern sollen im Zeichen der Nationalfarben und den Farben der europäischen Union stehen und mit der Nationalhymne und der europäischen Hymne begleitet werden, denn wir stehen zu einem attraktiven liberalen Patriotismus.
  7. Die Zuwanderung nach Deutschland hat viele erfolgreiche Beispiele. Als wesentliches Integrationshemmnis machen Experten seit Jahren das einseitig negative Bild aus, das gesendete und gedruckte Meinungsführer-Medien von Menschen mit Migrationshintergrund zeichnen. Wir fordern die Umsetzung einer Initiative “100 Leuchttürme der Vielfalt”, die 100 der vielen Beispiele für gelungene Integration präsent macht.
  8. Die Integration in das Bildungssystem ist gerade für die Kinder von zentraler Bedeutung. Wir bekennen uns daher zu zwei verpflichtenden Kindergartenjahren. Des Weiteren fordern wir den weiteren Ausbau von Talentschulen nach nordrhein-westfälischem Vorbild.
  9. Die deutsche Wirtschaft und Industrie ist auf die Einwanderung von Fachkräften angewiesen. Wir fordern daher die Einführung eines Punktesystems für die Einwanderung nach kanadischem Vorbild, das auch soziale Aspekte berücksichtigen
    soll. Gerade für Gründungswillige muss Deutschland ein Place-to-be mit einer florierenden Startup Kultur sein. Die Gründung muss insgesamt erleichtert werden. Unter Eingewanderten sind der Gründungswille überdurchschnittlich vertreten. Um den verschiedenen Facetten von Einwanderung gerecht zu werden, fordern wir die Einrichtung eines umfassenden Einwanderungsprogramms für internationales Spitzenpersonal, Gründungswillige und Mangelberufe.
  10. Die letzten Jahre waren auch geprägt von rassistischen und antisemitischen Entwicklungen in der Staatsgewalt. Das Vertrauen in die Polizei ist von großer Bedeutung für den Rechtsstaat Deutschland. Die aktuelle Praxis der Ermittlung von potenziellen Straftaten seitens der Polizei durch die Polizei ist zur Förderung dieses Vertrauens nicht zweckmäßig. Wir setzen uns daher für die Einführung von externen Ermittlungsstellen für solche Sachverhalte nach dänischem Vorbild ein.
  11. Wir fordern die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU Zugewanderte. Diese Person soll das Wahlrecht mit dem Erhalt des unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten, aber spätestens nach 5 legalen Jahren in Deutschland.
  12. Wir fordern die Einführung eines Partizipationsrates, der Empfehlungen für Gesetze aussprechen kann. Dieser Rat soll im ständigen Austausch mit dem Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration stehen. Zudem muss sichergestellt werden, dass in dem Rat die ethnische Vielfalt der deutschen Bevölkerung hinreichend repräsentiert ist.

Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.

Positionspapier zur Fortentwicklung des Antidiskriminierungsrechts

Gleiche Zugangsbedingungen sind ein Grundpfeiler des Liberalismus. Diese umfassen, dass Menschen – unabhängig von Ihrer Herkunft und/oder ihrer Konfession – grundsätzlich den selben Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Institutionen in unserer Gesellschaft haben müssen. Für eine geeinte Gesellschaft sind daher Einlasspraktiken in öffentlichen Einrichtungen, die in diskriminierender Weise auf die Rasse oder die Religion eines Mitmenschen abstellen schlichtweg unerträglich. Geschäftspraktiken, die – ausdrücklich oder mittelbar – den gezielten Ausschluss von Bevölkerungsgruppen in Einrichtungen (wie Fitnessstudios, Bars, Clubs etc.) ohne nachvollziehbaren Zweck praktizieren sind demnach abzulehnen und dürfen nicht mit wirtschaftlichem Erfolg belohnt werden.
Das derzeit dazu geschaffene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 bietet dazu nach unserer Auffassung im Grundsatz den richtigen Schutzbereich. Allerdings regelt das AGG derzeit nur den zivilrechtlichen Schutz gegen Diskriminierung im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zwischen Privatpersonen. 
Dies bedeutet für den schutzwürdigeren Diskriminierten, der in der Regel dem ihn diskriminierenden Unternehmer für gewöhnlich in seiner rechtlichen
Verteidigungsfähigkeit nicht gleichgestellt ist, dass er neben der Beweislast auch die, für eine Rechtsberatung und etwaige Anzeige in oftmals völliger Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens erhobenen Anwaltskosten in Vorkasse treten muss. Dies werten wir unter Anderem als eine Ursache für die geringere Anwendung des AGG im Zivilrecht.
Bislang sind diskriminierende Geschäftspraktiken straf- und verwaltungsrechtlich nicht justiziabel – das AGG sieht hier lediglich nicht näher definierte Schadenersatzansprüche und ergänzende Ansprüche des Diskriminierten vor.
Das reicht uns nicht aus. Diskriminierung schädigt nicht nur das betroffene Individuum, sondern die gesamte Gesellschaft! Unser Straf- und Verwaltungsrecht kennt viele Vorschriften, die auf vielen anderen Rechtsgebieten – sei es Umwelt, Verkehr oder ähnlichem – Schutzbereiche definiert die nur ihren Ursprung im Gemeinwohlinteresse haben.
Wir fordern deshalb eine verwaltungsrechtlichen Grundlage zur ordnungsbehördlichen Überprüfung und Sanktionierung für Verstöße gegen das AGG. Dabei wollen wir den Schutzbereich im Wesentlichen beibehalten. Verfolgbar danach kann sich aber nach unserem Willen nur machen, wer Unternehmer im zivilrechtlichen Sinne ist oder als solcher gilt, eine Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts ist und dabei am allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Verkehr teilnimmt. Ausgeschlossen sollen rechtlich selbständige Subjekte von der Regelung dann sein, wenn der Errichtungszweck der Körperschaft dies ausdrücklich vorsieht und der Zweck erkennbar selbst nicht der Diskriminierung, sondern der Interessenvertretung abgrenzbarer gesellschaftlicher Gruppen dient. 

Dabei sehen wir zwei Eskalationsstufen vor.
Die Diskriminierung im Einzelfall durch ist durch Bußgeld zu ahnden. Das Bußgeld wäre bei jedem Folgeverstoß zu verdoppeln und ist angemessen nach den Vermögensverhältnissen des Unternehmers oder der Körperschaft zu bemessen.

Die Diskriminierung als Grundmodell des Auftritts im Verkehr soll nach unserer Vorstellung noch härter geahndet werden. Dies hätte immer dann zu gelten, wenn mindestens eine diskriminierende Geschäftspraktik unabhängig von der dahinterstehenden Motivlage zur Grundlage beim Auftritt im Verkehr des Beschwerten gehört. Dazu halten wir ein deutlich erhöhtes Bußgeld für angemessen, welches sich
ebenso verdoppelt. Das Bußgeld ist dann angemessen nach den Vermögensverhältnissen des Unternehmers oder der Körperschaft zu bemessen. Dabei sehen wir die Grundsätze der Tatmehrheit nach § 20 OWiG nicht als erfüllt an, weil die Errichtung eines Grundmodells des Auftritts eben keine Einzelfalldiskriminierung ist und es sich nach unserem Verständnis nicht um die gleiche Handlung handelt. Diese Auffassung ist so kodifiziert ins Gesetz aufzunehmen. Stellt der Unternehmer seine AGG-widrige Praxis nicht unverzüglich ein, zählt das als weiterer Verstoß.
Bei drei Verstößen gegen die AGGs im Einzelfall gilt die durch den Verstoßenden widerlegbare Vermutung, dass es sich um eine Diskriminierung als Geschäftsmodell handelt.
Dazu fordern wir, dass auf Landkreisebene eine analog zur Wirtschaftskontrolle arbeitende Stelle eingerichtet wird. Diese ist dann für die Überprüfung der Hinweise und Ermittlung zuständig, kann aber auch auf eigene Initiative die Geschäftspraktiken besonders exponierter Betriebe oder Verwaltungsteile überprüfen. Dabei hat sie neben der Verfolgung von Verstößen Hilfe bei konzeptionellen Verbesserungen zur Herstellung von Diversität zu leisten.

Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.

Beschlussvorlage zum Beschluss des Bundesvorstandes zu Kooperationen mit Organisationen

Die Liberale Vielfalt hat im Bundesvorstand einen Beschluss gefasst zur Kooperation mit anderen Organisation.

Dazu möge die Bundesmitgliederverammlung folgendes beschließen.:

  1. Der bisherige Beschluss wird aufgehoben.
  2. Er wird ersetzt durch folgenden bindenden und satzungskonform herbeigeführten Beschluss.

 Zu Kooperationen beschließt die Versammlung mithin folgendes.

Wir lehnen Kooperationen mit juristischen und natürlichen Personen ab, die den demokratischen Verfassungsstaat fundamental ablehnen. Unter den Kriterien die den demokratischen Verfassungsstaat für uns ausmachen verstehen wir analog zu den Bereits im SRP-Verbotsurteil definierten Kriterien (BVerfG v. 23.10.1952, 1 BvB 1/51):

  1. den Gewaltausschluss; damit ist auch ausdrücklich der Ausschluss der Gewaltverherrlichung oder offenen Billigung von Gewalt außerhalb des Rechtsrahmens des Grundgesetzes (z. B. die Forderung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs) in unseren Augen erfasst.
  2. den Ausschluss der Willkürherrschaft und die rechtsstaatliche Herrschaftsordnung wie sie das BVerfG in seiner dauernden Rechtsprechung definiert.
  3. die Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit; dies gilt universal auch für Völkerschaften außerhalb unseres Wirkungsbereichs, gegen die sich eine Ablehnung anhand Zugehörigkeitskriterien richtet.
  4. cie Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten universalen Menschenrechten, vor allem dem Recht der Person auf Leben und freie Entfaltung, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Wenn nur eines dieser Kriterien nachweislich und unbezweifelbar auf die Ordnung und den Zustand der Bundesrepublik Deutschland gerichtet abgelehnt wird, gilt die betroffene Person als für uns nicht kooperationswürdig.

Hinsichtlich der Ablehnung dieser Kriterien die auf die Ordnung und den Zustand eines EU-Mitgliedsstaats, NATO-Mitgliedsstaaten, Major non-NATO allies nach der Definition der US-Regierung und der EFTA-Mitgliedsstaaten gerichtet ist, gilt ebenso bei nur einem dieser Kriterien die Person als nicht kooperationswürdig.

Hinsichtlich der nachweislichen und unbezweifelbaren Ablehnung dieser Kriterien gerichtet auf alle sonstigen Staaten führen zwei der vier Kriterien zur Kooperationsunwürdigkeit. 

Zur Bestimmung des Kriteriums „nachweislich und unbezweifelbar“ ist sich hierbei ausschließlich am inhaltlichen Wortlaut von öffentlichen und nichtöffentlichen Äußerungen der Person oder im Namen der Person zu orientieren. Für eine juristische
Person gilt, dass die Aussagen des geschäftsführenden Organs oder eines Bevollmächtigten desselben zur Beurteilung herangezogen werden – Aussagen von bspw. einfachen Mitgliedern eines Vereins reichen hierzu nicht aus. 

Zurückgenommene oder durch Richtigstellung überholte Aussagen der Person sind nicht heranzuziehen. Der Bundesvorstand kann dies für eine Organisation feststellen und hierzu eine „Blacklist“ führen; er hat dies unter Nennung der wortlautgetreuen Aussage auf die die Feststellung gerichtet ist zu tun. Jedem Mitglied steht es frei, die Blacklist einzusehen und die Streichung von Personen zu beantragen; über den Antrag entscheidet zunächst der Bundesvorstand in seiner nächsten Sitzung, und bei fehlender Abhilfe die nächste stattfindende Bundesversammlung.

Die Landesverbände sind ermächtigt, in gleichem Verfahren Blacklists zu führen. Sie sollen die Aufnahme dem Bundesverband melden.

Unter Kooperation im Sinne dieses Beschlusses verstehen wir insbesondere,

  •  das gemeinsame Auftreten als Veranstalter mit nicht kooperationswürdigen Personen.
  •  das gemeinsame Auftreten bei politischen Aktionen als Veranstalter
  •  das Werben mit der kooperationsunwürdigen Person als Gesprächspartner
  •  die Mittelverwendung für Aktionen an denen solche Personen beteiligt sind

sowie alle anderen Handlungen, die eine Stärkung des öffentlichen Ansehens, ein Sich- Gemein-Machen oder eine Stärkung der Mittelausstattung, mittelbar oder unmittelbar, nach sich ziehen.

Ausdrücklich nicht darunter fällt die reine Teilnahme an einer Debatte mit diesen Personen. Dazu will dieser Beschluss ausdrücklich sogar ermutigen – das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.

 

Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.

Keine Subvention für Antisemitismus

Die BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) verneint das Existenzrecht Israels und fordert eine internationale Isolation dieses Staats. Am 17. Mai 2019 wurde die Resolution BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen im Bundestag verabschiedet, welche feststellt, dass die BDS-Bewegung antisemitisch motiviert ist und daher die Förderung der BDS-Bewegung durch Bundesmittel verbietet.

Am 10. Dezember 2020, dem ersten Tag des Chanukka Fests, veröffentlichte eine Reihe bedeutender staatlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit. Zu den Unterzeichnern gehören Institutionen wie bspw. das “Wissenschaftskolleg zu Berlin” und der “Württembergische Kunstverein Stuttgart”. In diesem Positionspapier kritisieren die Initiatoren und Unterstützer die BDS-Resolution, da jene die Freiheit von Kunst und Wissenschaft einschränken würde. Dieser Initiative folgte am 17. Dezember 2020 ein offener Brief mit dem Titel Wir können nur ändern, was wir konfrontieren, der von über eintausend Kunstschaffenden und Akademikern unterschrieben wurde. In diesem wurde die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit begrüßt.

Die Liberale Vielfalt lehnt jede Form von Antisemitismus ab und bekennt sich daher
zur BDS-Resolution vom 17. Mai 2019. Wir halten das Positionspapier Initiative GG 5.3 Weltoffenheit und den Unterstützerbrief Wir können nur ändern, was wir konfrontieren für vollkommen verirrt und verurteilen falsche Toleranz zugunsten antisemitischer Gruppierungen und Einzelpersonen.

Wer in den bezahlten Dialog mit Antisemiten gehen möchte, sollte keine Förderung durch den deutschen Steuerzahler erwarten. Daher fordern wir die deutschen Landesparlamente auf, dem Bundestag zu folgen und eine eigene BDS-Resolution auf Landesebene zu verabschieden. Diese sollte beinhalten:

  •  Die eindeutige Ablehnung jeder Form von Antisemitismus und ein klares Bekenntnis zu konsequentem politischen Handeln gegen jede Form von Antisemitismus. Dies inkludiert insbesondere die Aufforderung an die Landesregierung, weiterhin der Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus nachzukommen.
  •  Die Einstufung der BDS-Bewegung als antisemitische Bewegung.
  •  Die Zusage, dass keiner Organisation, die sich antisemitisch äußert oder das Existenzrecht Israels in Frage stellt, Räumlichkeiten oder Einrichtungen unter Landesverwaltung zur Verfügung gestellt wird. 
  •  Die Aufforderung an die Landesregierung selbst keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen.
  •  Das allgemeine Bekenntnis dazu, Organisationen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
  •  Das Bekenntnis dazu, Projekte, welche die BDS-Bewegung oder ihre Ziele aktiv unterstützen, nicht durch Landesmittel finanziell zu fördern.
  •  Die Aufforderung an die Kommunen, sich diesen Maßnahmen anzuschließen.

Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.

Öffentlicher Gebetsruf an Moscheen ist Sache der Kommunen

Die Stadt Köln hat am 07. Oktober 2021 erlaubt, dass auf Antrag und unter Auflagen die Moscheegemeinden, die dies wünschen, ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen können. So darf der Gebetsruf freitags in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt Köln und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann. 

Wir sind uns der Irritationen, die durch den Vorstoß der Stadt Köln entstanden sind, bewusst und nehmen die Besorgnisse sehr ernst. Auch hätten wir uns statt eines lokalen Vorstoßes eine breite Diskussion in Gesellschaft und Politik gewünscht, die in respektvollem Umgang miteinander die Überzeugung des Anderen achtet, Brücken baut und nach gemeinsamen Lösungen sucht, auch und gerade im Wissen um Verschiedenheit. 

Alle Gläubigen und Religionsgemeinschaften haben auf dem Boden des Grundgesetzes und seiner Werteordnung zu stehen und es gilt i.d.R. der Vorrang der Verfassung vor religiösem Recht. Das Grundgesetz schützt sie selbst dann, wenn Sie in Gegnerschafft zueinander stehen und andere des Irrtums oder der Häresie bezichtigen, es sei denn, sie greifen zu rechts- oder verfassungswidrigen Mitteln. Im Namen vieler Religionen wurden Menschen verfolgt und es stehen auch heute noch immer nicht alle Gläubige und Religionsgemeinschaften auf dem Boden des Grundgesetzes. Es ist daher die auch wehrhafte demokratische Zivilgesellschaft, die den Gläubigen und Religionsgemeinschaften Freiheit und Aufgabe in ihrer Mitte einräumt, ihre Reichweite bestimmt und sie notfalls auch in die Schranken weist. 

Religion ist ein Grundbedürfnis vieler Menschen, prägt ihr Leben in vielfältiger und individueller Weise, stiftet Sinn und Gemeinschaft und ist Teil von Kulturen. Sie ist ein Menschenrecht und daher in Artikel 4 des Grundgesetzes umfassend geschützt. Ein wichtiger Teil dieses Schutzes ist die sichtbare Ausübung der Religion auch im Alltag auf mannigfaltige Weise, so z.B. religiöse Feste und Feiertage, Zeremonien oder das gemeinsame Versammeln zu Gottesdienst oder Gebet (positive Religionsfreiheit). Gleichwohl schützt Artikel 4 auch die Freiheit von Religion (negative Religionsfreiheit). Diese Freiheiten sind weder teilbar, noch relativierbar und sie lassen sich auch nicht gegeneinander ausspielen, sondern sind unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen gewissenhaft gegeneinander abzuwägen. Der öffentliche Aufruf zu Gebet, Versammlung oder Gottesdienst ist für die Ausübung von Religion nicht zwingend erforderlich, jedoch innerhalb der Grenzen positiver Religionsfreiheit zulässig. Seine Umsetzung kann daher nur im Dialog unter gewissenhafter Abwägung der widerstreitenden Interessen, nachbarlicher Rücksichtnahme und dem Willen zum Kompromiss für alle Seiten befriedigend umgesetzt werden. 

Aus unserer Sicht obliegt die Entscheidung für die Zulassung zum öffentlichen Gebetsruf an Moscheen vielmehr den Kommunen. Die Ausführung des Gebetsrufes betrifft nur die unmittelbare örtliche Nachbarschaft, die in einen Diskurs treten muss und viel besser bestimmen kann, ob und unter welchen Bedingungen der Gebetsruf in der Gemeinde erlaubt wird. Dies fördert öffentliche Akzeptanz und praktische Ausführung einer Mehrheit der lokalen Bewohner. So wird im Beispiel Köln etwa die Lautstärke des Rufes je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt. Die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde muss im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Dadurch besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, einzeln oder im Verbund, Beschwerde einzureichen und eine erstmalige Zulassung zu revidieren.

Da der öffentliche Gebetsruf an Moscheen ebenso wie jeder öffentliche Aufruf anderer Religionsgemeinschaften für die Religionsausübung nicht zwingend erforderlich ist, bedarf es aus unserer Sicht eines umfassenden Diskurses über religiöse Betätigung insgesamt, ob und inwieweit sie für die Vermittlung von Religion und ihren Inhalten erforderlich und sinnvoll ist. Zudem wünschen wir uns eine stärkere Auseinandersetzung mit den Risiken politischer Religiosität in Deutschland. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem säkularen Staat ebenso wie zu einer aufgeklärten Religiosität, die im Andersdenkenden stets auch den Menschen und Staatsbürger in seiner Freiheit und Würde anerkennt. Erst aus der Einsicht in die Vielfalt unserer Gesellschaft erwächst jene Stärke, die Unterschiede nicht als Zumutung begreift, sondern als Bereicherung.

 

Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.

Code of Conduct: Verhaltenskodex der Liberalen Vielfalt

Einleitung

Dieser Code of Conduct soll Leitlinien und Erwartungen festlegen, mit denen wir die Zusammenarbeit in der Liberalen Vielfalt gestalten. Wir möchten diese Leitlinien dokumentieren, um unsere Organisation und ihre Mitglieder längerfristig weiterzuentwickeln und zu fördern. Wir vertrauen auf den guten Willen und die guten Intentionen unserer Mitglieder und darauf, dass dieser Kodex in ihrem Sinne ist. Deswegen soll dieser Leitfaden als Grundlage dafür dienen, was wir voneinander erwarten und gleichermaßen, an wen sie sich wenden können, wenn diese Erwartungen verletzt werden.

Die Bedeutung eines Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex ist eine Säule für die Entwicklung unserer Organisation. Hierbei stehen zwei Punkte im Fokus:

Gemeinsamkeiten

Ein Verhaltenskodex schafft Gemeinsamkeit. Er legt bestimmte ethische Verhaltensweisen fest.

Grundlinien 

Der Kodex gibt den Mitgliedern nicht nur einen bestimmten Kurs in unsicheren Situationen vor, sondern liefert eine klare, unmissverständliche Aussage über unsere Werte. 

 Unser Kodex

Wir gehen respektvoll, auf Augenhöhe und tolerant miteinander um. Vielfalt gehört zu unserem Leitbild, ebenso wie eine Kultur der Chancengerechtigkeit.

Wir wollen, dass sich alle in unserer Organisation wohlfühlen. Alle Mitglieder und insbesondere Mandatsträger:innen sind Vorbilder. Wir dürfen nicht wegsehen, wenn wir Verstöße beobachten, sondern müssen für unsere Werte eintreten.

 Unsere Werte

Chancengerechtigkeit

Wir bieten gleiche Chancen für alle. Dabei wollen wir nicht nur Diskriminierung verhindern, sondern Teilhabe aktiv fördern, ganz unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Behinderung und Religion.

Respekt und Wertschätzung

Wir respektieren andere Meinungen und suchen nicht die Konfrontation, sondern den Dialog. Deshalb arbeiten wir gemeinsam an einer respektvollen Diskussionskultur: Es gibt Kritik an der Sache aber nie an der Person bzw. Persönlichkeit eines Menschen. Deshalb stehen wir ein für eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung.

Klare Grenzen 

Wir verschreiben uns dem Anspruch von Freiheit mit Verantwortung. Um diesem gerecht zu werden, setzen wir klare Grenzen: Verstöße gegen unsere Werte akzeptieren wir nicht. Respektlosigkeit, Übergriffe, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Rassismus, Antisemitismus oder sonstige abwertende Verhaltensweisen haben bei uns keinen Platz.

Ombudsmitglied

Wo Menschen sich engagieren, kann es auch zu Konflikten und Fehlverhalten kommen. Um in solchen Fällen zu schlichten oder zu unterstützen, gibt es die Ombudsmitglied. Diese ist maßgeblich daran beteiligt, den Code of Conduct durchzusetzen. Jedes Mitglied kann die Ombudsmitglied kontaktieren: 

Das Ombudsmitglied 

  •  ist die erste Anlaufstelle für soziale Konflikte innerhalb der Organisation. 
  •  ist verpflichtet, vertrauliche Gespräche für sich zu behalten und dürfen nur so viel Informationen an Dritte weitergeben, wie es das betroffene Mitglied wünscht. 
  •  ist verpflichtet, die Anonymität der Betroffenen zu wahren, solange diese es nicht anders wünschen.

Beschlossen von der Bundesmitgliederversammlung am 5. und 6. Februar 2022.

Veranstaltungen


Informationen zu kommenden und vergangenen Veranstaltungen finden Sie in diesem Bereich. Gerne informieren Sie sich auch einfach über unsere Social Media Kanäle.


Mitgliedschaft


Sie haben Interesse Mitglied in unserem Verein zu werden? Dann melden Sie sich gerne unverbindlich über das nachfolgende Formular an oder schicken uns den ausgefüllten PDF Mitgliedschaftsantragliberale-vielfalt-mitgliedschaftsantrag (max. 2 MB) zu. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail erreichen. Wir freuen uns über Ihre Nachricht! Nach dem Abschicken des Formulars wird sich der entsprechende Landesverband bei Ihnen im Nachgang melden. 

    *) Die SEPA-Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID werden gesondert mitgeteilt. Ebenfalls gesondert informiert werden Sie, wenn Ihr Landesverband einen vom Regelmitgliedsbeitrag abweichenden Beitrag erhebt. Der höchste derzeitige Beitrag liegt bei 80 Euro bzw. 30 Euro statt der 60 Euro bzw. 24 Euro.


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